Krane sicher zu bedienen ist kein leichter Job. Jeder Kran ist anders. Außerdem reagiert die Kransteuerung mehr oder weniger sensibel auf die Steuerbefehle des Kranführers. Erschwerend kommt hinzu, dass Lasten nicht immer einfache Formen besitzen. Komplexe geometrische Lasten wie beispielsweise Maschinenteile oder Betonfertigelemente haben oft einen dezentralen Schwerpunkt, wodurch das richtige Anbringen der Anschlagmittel erschwert wird. Auch ist zu klären, wie die Seile, Ketten oder Rundschlingen an der Last befestigt weren können.
Sind am Bauteil, das mit dem Kran transportiert werden soll, keine Anschlagpunkte vorgesehen oder vorhanden, muss der richtige Anschlagpunkt erst geschaffen werden. Dafür stehen dem Kranführer oder Anschläger Ringschrauben und Lastböcke in verschiedenen Ausführungen zur Verfügung. Diese müssen – ebenso wie der Kran und die Lastaufnahmeeinrichtungen – regelmäßig geprüft und gemäß den Herstellerangaben verwendet werden.
Schraubbare Anschlagpunkte und Lastböcke fallen unter die Regelungen der Maschinenverordnung. Sie müssen deshalb den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Verordnung unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen – z. B. DIN EN 1677-1: 2009-03 und DIN EN 12100: 2011-03 – entsprechen. Der Benutzer muss vor dem Gebrauch von schraubbaren Anschlagpunkten die Betriebsanweisung des Herstellers lesen und sie bei der Arbeit beachten. Falsch montierte oder beschädigte Lastböcke können zu schweren Unfällen und Schäden führen. Die zulässige Tragfähigkeit des Anschlagpunktes darf nicht überschritten werden. Bei unsymmetrischer Last muss die Tragfähigkeit eines Anschlagpunktes mindestens dem Lastgewicht entsprechen!
Technische Änderungen an den Lastböcken sind ebenfalls nicht erlaubt. Außerdem ist der Kontakt mit aggressiven Chemikalien, Säuren und deren Dämpfen zu vermeiden. Beim Anheben der Last muss der Kranführer auf eine stabile Lage achten. Ruckartiges Anheben bewirkt starke Stöße und kann zu Schäden an den Lastaufnahmeeinrichtungen führen.
Zur Befestigung der Anschlagpunkte ist eine plane Anschraubfläche erforderlich. Dazu muss die Gewindebohrung rechtwinklig angeordnet sein. Die Gewindeschraube des Lastbocks muss über die gesamte Schaftlänge in das Bauteil eingebracht werden, das angehoben werden muss. Beim Festschrauben sind die vom Hersteller vorgegebenen Anzugsmomente aufzubringen. Dies muss mit einem Drehmomentschlüssel kontrolliert werden. Als Schraubensicherung können flüssige Sicherungsmittel (z. B. Loctite) oder formschlüssige Hilfsmittel (z. B. Kronenmutter mit Splint, Kontermutter) verwendet werden.
Grundsätzlich dürfen Krane nur von den jeweils vorgesehenen Steuerständen aus bedient werden. Das gilt für Brückenkrane ebenso wie für Lkw-Ladekrane. Krane mit Kabinensteuerung gibt es immer seltener. Häufig werden Flursteuerungen und Funkfernsteuerungen genutzt. Letztere ermöglichen es dem Kranführer, die für die jeweilige Transportaufgabe bestmögliche Position einzunehmen.
Der ideale Standplatz des Kranführers ist eben und frei von Hindernissen, sodass keine Sturzgefahr besteht. Zudem kann man von dort den Kranhaken bzw. die Last gut beobachten, ohne sich selbst im Schwenkbereich des Kranauslegers oder dem Gefahrenbereich der Kranbahnen bzw. der Laufkatze aufhalten zu müssen.
Zunehmend arbeitet der Kranführer ohne einen Anschläger. Er befestigt die Last mithilfe der Lastaufnahmemittel also selbst am Kranhaken. Hierbei besteht die Gefahr der ungewollten Kranbedienung. Obwohl die Befehlseinrichtungen ohne Selbsthaltung ausgeführt und zusätzlich mit einem Schutzbügel oder dergleichen gegen ungewolltes Bedienen ausgerüstet sind, bleibt immer ein geringes Restrisiko. Dieses ist umso größer, je unübersichtlicher die Arbeitssituation und beengter die örtlichen Verhältnisse sind. Stress und Hektik bei der Arbeit verstärken das Unfallrisiko noch.
Auch wenn es selbstverständlich sein sollte: Vor jedem Kraneinsatz muss die ausreichende Ladekapazität der Funkfernsteuerung geprüft werden. Beim Einsatz neuer Krane hat sich der Kranführer zuvor mit der Steuerung vertraut zu machen. Damit es zu keiner Kransteuerung durch Unbefugte kommt, muss der Kran nach Abschluss der Arbeiten in die Grund- bzw. Parkstellung gebracht und das Steuerungspult an einem sicheren Ort – z. B. im Meisterbüro – aufbewahrt werden. Bei Lkw-Ladekranen sind gegebenenfalls vorhandene Sicherungsbolzen für die Straßenfahrt einzulegen und zu sichern.
Unfall 1: Lastenabsturz
Der hier geschilderte Arbeitsunfall hat sich vor einigen Monaten in einem Mitgliedsbetrieb der BG ETEM ereignet. Er ist – ebenso wie Unfall 2 – aus Datenschutzgründen leicht verfremdet dargestellt.
Unfallhergang:
In einem metallverarbeitenden Betrieb wurde eine schwere Gehäuseglocke aus Gusseisen umgesetzt. Das Gehäuse besaß einen Durchmesser von mehreren Metern und wog etwa 12 Tonnen. Es wurde mithilfe eines Brückenkrans innerhalb der Fertigungshalle befördert. Die Last selbst wurde an einer Doppeltraverse angeschlagen, die wiederum am Kranhaken befestigt war. Das Umsetzen der Last war notwendig, weil das Gehäuse an einem anderen Platz weiterbearbeitet werden sollte. Noch bevor das Gehäuse abgesetzt wurde, riss plötzlich einer der verwendeten Lastböcke, mit der das schwere Bauteil an der Traverse befestigt war. Franz Koch (Name geändert), der unmittelbar neben der Last stand, wurde von dieser getroffen, als sie plötzlich zur Seite schwenkte. Koch wurde sofort mit dem Rettungswagen in das nächste Krankenhaus gebracht, verstarb dort jedoch kurze Zeit später aufgrund innerer Verletzungen.
Unfallverhütung:
Brückenkran, Lasttraverse und die eingesetzten Anschlagmittel wurden regelmäßig durch einen Sachkundigen geprüft. Das galt auch für die Lastböcke, die mit der Last verschraubt waren. Der gerissene Lastbock war vermutlich durch vorherige Fehlanwendungen überlastet worden; nur so lässt sich der Absturz der Gehäuseglocke erklären. Für die beteiligten Mitarbeiter war der Schaden am Lastbock vorher nicht zu erkennen gewesen. Zum Zeitpunkt der letzten Sachkundigenprüfung schien der Lastbock in einem einwandfreien Zustand zu sein.
Aufgrund des tödlichen Unfalls wurden alle weiteren Lastböcke demontiert und auf mögliche Schäden untersucht. Das Unternehmen hat die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung des Lastbock-Herstellers erneut unterwiesen. Zudem wurde die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert: Das neue Arbeitsverfahren macht den Aufenthalt von Personen neben der Last weitgehend entbehrlich.
Unfall 2: Sicherheitsrisiko Mensch
Auch wenn die Technik in Ordnung ist, bleibt als Unsicherheitsfaktor immer noch der „Mensch“. Denn Menschen verhalten sich nicht immer um- oder vorsichtig. Natürlich muss der Kranführer gut ausgebildet und regelmäßig geschult sein. Aber selbst das ist keine Garantie dafür, dass Unfälle und Schäden dauerhaft vermieden werden. Der folgende Kranunfall ereignete sich bei einem süddeutschen Energieversorger – ebenfalls ein Mitgliedsbetrieb der BG ETEM.
Unfallhergang:
Am Unfalltag wollte Klaus Mertes (Name geändert) mithilfe eines Ladekrans einen Lkw entladen. Ein alter Verteilerschrank sollte von der Ladefläche heruntergehoben und im Schrottcontainer auf dem Betriebshof entsorgt werden. Klaus Mertes steuerte den Ladekran mit einer Funkfernsteuerung, die er um den Bauch trug. Er bestieg die Ladefläche und war dabei, die Last am Kranhaken anzuschlagen. Als er mit der eingeschalteten Fernsteuerung an einem Kranbauteil hängenblieb, schwenkte die Kransäule um und quetschte Mertes ein. Er verstarb aufgrund seiner schweren Verletzungen.
Unfallverhütung:
Der Unfall ereignete sich, da die Kransteuerung unfreiwillig betätigt wurde. Trotz Berührungsschutz der Funkfernsteuerung wurde der Stellhebel zum Schwenken des Kranauslegers derart unglücklich betätigt, dass Klaus Mertes eingequetscht wurde. Der Unfall hätte verhindert werden können, wenn er zum Anschlagen der Last die Fernsteuerung mittels Not-Halt-Schalter außer Betrieb gesetzt hätte. Nach dem Anschlagen der Last und dem Heraustreten aus dem Gefahrenbereich hätte er den Not-Halt entsperren und den Kranbetrieb wiederaufnehmen können. Klaus Mertes war langjähriger Kranführer, der den Kran und dessen Steuerung kannte. Aufgrund des tödlichen Unfalls wurde die Betriebsanweisung für Lkw-Ladekrane überarbeitet und die Mitarbeiter wiederholt unterwiesen.
Sicherheitstipps für Kranführer
- Sich vor Arbeitsbeginn mit der Kransteuerung vertraut machen
- Krane/Hebezeuge niemals überlasten – Tragfähigkeiten beachten
- Schwerpunktlage der Last beim Anschlagen berücksichtigen
- Nur Anschlagpunkte/Lastböcke mit ausreichender Festigkeit verwenden
- Ruckartiges Steuern des Krans vermeiden – Pendelgefahr
- Bei Nebentätigkeiten den NOT-HALT des Krans betätigen
- Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich vermeiden
- Lasten möglichst nicht über Personen hinweg führen
- Vermeiden der Kranbedienung durch Unbefugte
- Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten melden
Markus Tischendorf
(Nachdruck aus „Sicherheitsbeauftragter“ 3/2020)
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Weitere Informationen zum Thema Krane finden Sie hier (Auszug aus dem Regelwerk):
- Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 52 „Krane“
- DGUV Vorschrift 54 „Winden-, Hub- und Zuggeräte“
- DGUV Regel 100-500 „Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb“
- DGUV Information 209-012 „Kranführer“
- DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“
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