Risiko Last
Ob in der Fertigung, bei der Instandhaltung oder auf Baustellen: Bei Kranarbeiten kommt es immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen. Viele von ihnen ließen sich durch geeignete Präventionsmaßnahmen vermeiden.
Krane sicher zu bedienen ist kein leichter Job. Jeder Kran ist anders. Außerdem reagiert die Kransteuerung mehr oder weniger sensibel auf die Steuerbefehle des Kranführers. Erschwerend kommt hinzu, dass Lasten nicht immer einfache Formen besitzen. Komplexe geometrische Lasten wie beispielsweise Maschinenteile oder Betonfertigelemente haben oft einen dezentralen Schwerpunkt, wodurch das richtige Anbringen der Anschlagmittel erschwert wird. Auch ist zu klären, wie die Seile, Ketten oder Rundschlingen an der Last befestigt weren können.
Sind am Bauteil, das mit dem Kran transportiert werden soll, keine Anschlagpunkte vorgesehen oder vorhanden, muss der richtige Anschlagpunkt erst geschaffen werden. Dafür stehen dem Kranführer oder Anschläger Ringschrauben und Lastböcke in verschiedenen Ausführungen zur Verfügung. Diese müssen – ebenso wie der Kran und die Lastaufnahmeeinrichtungen – regelmäßig geprüft und gemäß den Herstellerangaben verwendet werden.
Schraubbare Anschlagpunkte und Lastböcke fallen unter die Regelungen der Maschinenverordnung. Sie müssen deshalb den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Verordnung unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen – z. B. DIN EN 1677-1: 2009-03 und DIN EN 12100: 2011-03 – entsprechen. Der Benutzer muss vor dem Gebrauch von schraubbaren Anschlagpunkten die Betriebsanweisung des Herstellers lesen und sie bei der Arbeit beachten. Falsch montierte oder beschädigte Lastböcke können zu schweren Unfällen und Schäden führen. Die zulässige Tragfähigkeit des Anschlagpunktes darf nicht überschritten werden. Bei unsymmetrischer Last muss die Tragfähigkeit eines Anschlagpunktes mindestens dem Lastgewicht entsprechen!
Technische Änderungen an den Lastböcken sind ebenfalls nicht erlaubt. Außerdem ist der Kontakt mit aggressiven Chemikalien, Säuren und deren Dämpfen zu vermeiden. Beim Anheben der Last muss der Kranführer auf eine stabile Lage achten. Ruckartiges Anheben bewirkt starke Stöße und kann zu Schäden an den Lastaufnahmeeinrichtungen führen.
Zur Befestigung der Anschlagpunkte ist eine plane Anschraubfläche erforderlich. Dazu muss die Gewindebohrung rechtwinklig angeordnet sein. Die Gewindeschraube des Lastbocks muss über die gesamte Schaftlänge in das Bauteil eingebracht werden, das angehoben werden muss. Beim Festschrauben sind die vom Hersteller vorgegebenen Anzugsmomente aufzubringen. Dies muss mit einem Drehmomentschlüssel kontrolliert werden. Als Schraubensicherung können flüssige Sicherungsmittel (z. B. Loctite) oder formschlüssige Hilfsmittel (z. B. Kronenmutter mit Splint, Kontermutter) verwendet werden.
Grundsätzlich dürfen Krane nur von den jeweils vorgesehenen Steuerständen aus bedient werden. Das gilt für Brückenkrane ebenso wie für Lkw-Ladekrane. Krane mit Kabinensteuerung gibt es immer seltener. Häufig werden Flursteuerungen und Funkfernsteuerungen genutzt. Letztere ermöglichen es dem Kranführer, die für die jeweilige Transportaufgabe bestmögliche Position einzunehmen.
Der ideale Standplatz des Kranführers ist eben und frei von Hindernissen, sodass keine Sturzgefahr besteht. Zudem kann man von dort den Kranhaken bzw. die Last gut beobachten, ohne sich selbst im Schwenkbereich des Kranauslegers oder dem Gefahrenbereich der Kranbahnen bzw. der Laufkatze aufhalten zu müssen.
Zunehmend arbeitet der Kranführer ohne einen Anschläger. Er befestigt die Last mithilfe der Lastaufnahmemittel also selbst am Kranhaken. Hierbei besteht die Gefahr der ungewollten Kranbedienung. Obwohl die Befehlseinrichtungen ohne Selbsthaltung ausgeführt und zusätzlich mit einem Schutzbügel oder dergleichen gegen ungewolltes Bedienen ausgerüstet sind, bleibt immer ein geringes Restrisiko. Dieses ist umso größer, je unübersichtlicher die Arbeitssituation und beengter die örtlichen Verhältnisse sind. Stress und Hektik bei der Arbeit verstärken das Unfallrisiko noch.
Auch wenn es selbstverständlich sein sollte: Vor jedem Kraneinsatz muss die ausreichende Ladekapazität der Funkfernsteuerung geprüft werden. Beim Einsatz neuer Krane hat sich der Kranführer zuvor mit der Steuerung vertraut zu machen. Damit es zu keiner Kransteuerung durch Unbefugte kommt, muss der Kran nach Abschluss der Arbeiten in die Grund- bzw. Parkstellung gebracht und das Steuerungspult an einem sicheren Ort – z. B. im Meisterbüro – aufbewahrt werden. Bei Lkw-Ladekranen sind gegebenenfalls vorhandene Sicherungsbolzen für die Straßenfahrt einzulegen und zu sichern.