Heute wie vor 134 Jahren sind es die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Versicherten, die selbst die Weichen für ihre Berufsgenossenschaft stellen. Dies geschieht in den Organen und Ausschüssen der Selbstverwaltung. Sie entscheiden ebenso über Entschädigungsleistungen wie über Präventionsmaßnahmen und die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Vorstand und Vertreterversammlung sind die beiden Organe der BG ETEM. Ihre Mitglieder werden bei den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen bestimmt.
Die Vertreterversammlung der BG ETEM, die am 28. Juni in Berlin tagte, ist wie alle Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft ehrenamtlich tätig und wird paritätisch gebildet. Bei der BG ETEM umfasst die Vertreterversammlung jeweils 30 Mitglieder auf der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere, über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften sowie Jahresrechnung und Haushaltsplan zu entscheiden. Die Vertreterversammlung tritt zweimal im Jahr zusammen, ihre Sitzungen sind öffentlich und werden in „etem“ angekündigt. Die nächste Sitzung findet am 5. Dezember in Köln statt.
Holger Zingsheim