Handwerker mit Bleistift stützt sich mit einem Arm auf einen Tisch und beugt sich zu einem Laptopbildschirm. Auf dem Tisch hinter dem Laptop steht ein Maschinenteil.

In der Corona-Krise kommt die BG ETEM ihren Mitgliedsunternehmen entgegen. Beiträge können im gesetzlichen Rahmen gestundet werden.

Im Juli erhalten alle Mitgliedsunternehmen sowie versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer der BG ETEM den Beitragsbescheid für das Jahr 2019. Beiträge für beide Gruppen werden getrennt berechnet und in separaten Bescheiden ausgewiesen.

So errechnet sich Ihr BG-Beitrag

Grafik eines karierten Blattes mit der Aufschrift "Arbeitsentgelt x Gefahrklasse x Umlageziffer = Beitrag" in orange, rot, grün und blau.

Der BG-Beitrag errechnet sich aus drei Faktoren: Arbeitsentgelt, Gefahrklasse und Umlageziffer

Arbeitsentgelt

Die Brutto-Arbeitsentgelte aller versicherungspflichtigen Beschäftigten eines Unternehmens werden per digitalem Lohnnachweis an die BG gemeldet. Die Entgelte sind der Gefahrtarifstelle zuzuordnen, die der Tätigkeit des einzelnen Beschäftigten entspricht.

Jedes Unternehmen wird dem Unternehmensgegenstand nach zu einer oder mehreren Gefahrtarifstellen veranlagt. In jeder Gefahrtarifstelle sind verschiedene Gewerbezweige zusammengefasst, die technologisch verwandt sind oder vergleichbare Unfallrisiken haben.

Gefahrklasse

Für die einzelnen Gefahrtarifstellen werden Gefahrklassen errechnet, die das Verhältnis zwischen den Kosten und den Entgeltsummen der Gewerbezweige innerhalb einer Gefahrtarifstelle widerspiegeln. Die Gefahrklasse beschreibt so das durchschnittliche Risiko der Tätigkeiten in der jeweiligen Gefahrtarifstelle.

Umlageziffer

Die Umlageziffer ist der rechnerische Beitragssatz und wird vom Vorstand der Berufsgenossenschaft jedes Jahr neu beschlossen. Die Umlageziffer errechnet sich aus dem Verhältnis des Umlagebedarfs (Ausgaben abzüglich Einnahmen) zum Gesamtentgelt aller Versicherten der BG ETEM.

Beitrag

Arbeitsentgelt, Gefahrklasse und Umlageziffer werden multipliziert. So errechnet sich der Beitrag für jede Gefahrtarifstelle. Die Summe ergibt den BG-Beitrag.

Bescheide für Versicherte

Alle freiwillig Versicherten sowie alle kraft Satzung pflichtversicherten Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten einen personenbezogenen Beitragsbescheid. Berechnungsgrundlage für ihre Beiträge ist die gewählte Versicherungssumme unter Berücksichtigung der Mindest- und der Höchstversicherungssumme. Für das Beitragsjahr 2019 beträgt die Mindestversicherungssumme 26.400 Euro und die Höchstversicherungssumme 84.000 Euro.

Bescheide für Unternehmen

Die Beiträge für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Unternehmen werden auf Basis der gemeldeten Bruttoarbeitsentgelte berechnet. Hierfür mussten bis zum 17. Februar die Bruttoentgelte aller Beschäftigten eines Unternehmens auf digitalem Weg gemeldet werden.

Wenn bis zur endgültigen Beitragsberechnung kein digitaler Lohnnachweis vorliegt, werden der Beitragsberechnung geschätzte Entgelte zugrunde gelegt. Die abgegebenen Lohnnachweise, die für die Beitragsberechnung herangezogen werden, können im Extranet der BG ETEM eingesehen werden. Weitere Beitragsberechnungsfaktoren, neben dem Arbeitsentgelt bzw. der Versicherungssumme, sind die Gefahrklasse und die Umlageziffer. Nachdem die Entgelte gemeldet und die Umlageziffer errechnet und beschlossen wurde, wird der Umlagebeitrag berechnet. Die Beitragsbescheide werden im Juli an alle Mitgliedsunternehmen und Versicherten der BG ETEM versandt.

Korrekturen möglich

„Unternehmen sollten die Beitragsbescheide mit den von ihnen oder ihrem Steuerberater gemeldeten Entgelten vergleichen“, empfiehlt Ina Drysch, Teamleiterin in der Abteilung Mitgliedschaft und Beitrag bei der BG ETEM. Sofern dabei auffällt, dass für die Beitragsberechnung abweichende Entgelte zugrunde gelegt oder die Entgelte einer nicht zutreffenden Gefahrtarifstelle zugeordnet wurden, muss der Lohnnachweis auf digitalem Weg korrigiert bzw. ein zu viel abgegebener Teil-Lohnnachweis storniert werden. „Eine Verarbeitung von Papier-Lohnnachweisen ist seit dem Meldejahr 2018 allerdings nicht mehr möglich“, sagt Ina Drysch.

Was ist zu zahlen?

Dem Beitragsbescheid wird ein Vorblatt beigefügt. Der im Vorblatt genannte Zahlbetrag stellt die Gesamtforderung aller beigefügten Bescheide dar. Diese Gesamtforderung wird nochmals auf dem Beitragsbescheid ausgewiesen. Darin enthalten sind auch etwaige Säumniszuschläge, d. h. die Forderung aus dem Säumniszuschlagsbescheid ist nicht separat zu zahlen.

Sofern nach Abzug unserer Daten für die Beitragsberechnung noch Zahlungen vorgenommen wurden, mindert sich der Zahlbetrag um diese Summe. Der Stichtag, bis zu denen Zahlungen berücksichtigt wurden, ist auf dem Beitragsbescheid vermerkt. Bereits geleistete Vorschüsse oder freiwillige Vorauszahlungen sowie etwaige Rückstände werden auf dem Bescheid nicht explizit ausgewiesen, sie werden jedoch in der Gesamtforderung berücksichtigt.

Fristen einhalten

Die Forderungen aus den Beitragsbescheiden werden am 15. August fällig. Bitte zahlen Sie fristgerecht, da die Berufsgenossenschaften verpflichtet sind, für verspätete Zahlungen Säumniszuschläge zu erheben. Auch anstehende Korrekturen der Entgelte oder der Eigenbelastung haben keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der Forderung. „Sollten durch solche Korrekturen Guthaben entstehen, werden wir diese natürlich schnellstmöglich erstatten“, versichert Ina Drysch. Für eine fristgerechte Zahlung empfiehlt sich ein SEPA-Lastschriftverfahren. Einen entsprechenden Vordruck gibt es auf www.bgetem.de, Webcode 11647050.

Besondere Situation mit großen Herausforderungen

Die Belastungen durch die Corona-Pandemie stellen auch die Mitgliedsunternehmen der BG ETEM vor große Herausforderungen. Wir werden den Betrieben in dieser schwierigen Situation zur Seite stehen und den gesetzlichen Rahmen für die Stundung des Mitgliedsbeitrags ausschöpfen, um außergewöhnliche Härten abzufedern. Wir bitten Sie, sich regelmäßig auf www.bgetem.de über unsere aktuellen Nachrichten zum Coronavirus zu informieren. Sie erhalten spätestens mit dem Beitragsbescheid 2019 nähere Informationen zum weiteren Vorgehen.