Nachdem in den vergangenen zwei Jahren die Meldung des digitalen Lohnnachweises getestet und erfolgreich in das DEÜV-Meldeverfahren integriert wurde, heißt es nun: Nur noch digital. Eine Übermittlung des Lohnnachweises außerhalb des digitalen Verfahrens ist nicht mehr zulässig.
Neue Verfahren stellen häufig auch neue Herausforderungen dar. Daher unsere besondere Bitte an Sie: Überprüfen Sie den Beitragsbescheid hinsichtlich der gemeldeten Arbeitsentgelte und der Zuordnung zu den Gefahrtarifstellen (Punkt 1 der Darstellung des Beitragsbescheids).
Die von Ihnen abgegebenen Lohnnachweise können Sie unter www.bgetem.de/extranet einsehen. Sollte der für die Beitragsberechnung zugrunde gelegte Lohnnachweis nicht korrekt sein, muss er storniert und ein berichtigter Lohnnachweis abgegeben werden – natürlich digital.
Für das Umlagejahr 2018 werden circa 225.000 Beitragsbescheide an unsere Mitgliedsunternehmen und Versicherten verschickt. Bereits in den vergangenen Jahren kam es nach dem Versand zu Engpässen bei der telefonischen Erreichbarkeit. Bitte nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, uns eine telefonische Nachricht „auf Band“ zu hinterlassen oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Beitragsbescheid.
Eine der häufigsten Anfragen betrifft die Darstellung des Kontostandes. Der Umlagebeitrag setzt sich aus dem BG-Beitrag (siehe Punkt 1. des abgebildeten Beitragsbescheids) abzüglich dem Beitragsnachlass (Punkt 2) sowie der Lastenverteilung nach Entgelten und der Lastenverteilung nach Neurenten (Punkt 3a. und 3b.) zusammen.
Der Kontostand stellt die Gesamtforderung bzw. das Guthaben dar. Bereits geleistete Beitragsvorschüsse oder freiwillige Vorauszahlungen werden hier genauso berücksichtigt wie rückständige Forderungen aus den Vorjahren.
Sofern für das Jahr 2018 Säumniszuschläge erhoben wurden, sind diese in der Gesamtforderung aus dem Beitragsbescheid ebenfalls enthalten, d. h. die Forderung aus dem Säumniszuschlagsbescheid ist nicht separat zu zahlen. Bitte beachten Sie auch den Stichtag für die Berechnung des Kontostandes. Sollten Sie danach noch Zahlungen getätigt haben, mindert sich die Gesamtforderung um diesen Betrag. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird darauf im Text unter der Gesamtforderung hingewiesen.
Prävention lohnt sich. Für erfolgreiche Prävention erhalten Unternehmen einen Beitragsnachlass von bis zu 18 Prozent des Eigenumlagebeitrages (Punkt 2. der Darstellung des Beitragsbescheids). Für neu aufgenommene Unternehmen und Versicherte beträgt der Höchstnachlass für das erste Jahr der Umlage sechs und für das zweite Umlagejahr 12 Prozent. Angefallene Unfallkosten (Eigenbelastung) reduzieren jedoch den Nachlass.
Zur Berechnung der Eigenbelastung werden die Versicherungsfälle der vergangenen drei Kalenderjahre herangezogen. Von diesen kommen jedoch nur die Aufwendungen aus den letzten zwei Jahren zum Tragen. Hierbei werden die im Umlagejahr verursachten Kosten zu 100 und die aus dem Vorjahr zu 50 Prozent berücksichtigt. Nicht meldepflichtige Unfälle, Unfälle infolge alleinigen Drittverschuldens oder höherer Gewalt sowie Wegeunfälle bleiben bei der Ermittlung der Eigenbelastung unberücksichtigt. Die Unfälle können Sie unter www.bgetem.de/extranet einsehen und herunterladen.
Heike Eilhardt