Gefahr in der TiefeTäglich kommt es zu elektrischen Unfällen bei Arbeiten in der Nähe erdverlegter Leitungen, teilweise auch zu Verbrennungen und Verbrühungen. Die DGUV Information 203-017 zeigt, wie sich Schäden vermeiden lassen.https://etem.bgetem.de/3.2019/etem/gefahr-in-der-tiefehttps://etem.bgetem.de/@@site-logo/logo_etem_magazin.png
Gefahr in der Tiefe
Täglich kommt es zu elektrischen Unfällen bei Arbeiten in der Nähe erdverlegter Leitungen, teilweise auch zu Verbrennungen und Verbrühungen. Die DGUV Information 203-017 zeigt, wie sich Schäden vermeiden lassen.
Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Leitungen
Einblick ins Erdreich unter unseren Straßen und Häusern: Die Illustration zeigt, welche Kabel und Leitungen für unsere Versorgung notwendig sind.
Die Verlegetiefe von Kabeln, Rohrleitungen und Kanälen ist sehr unterschiedlich und stark schwankend; häufig ist die Lage der Leitungen nur ungefähr verzeichnet, manchmal auch gänzlich unbekannt. Bei Erdarbeiten stellen diese Leitungen oft Hindernisse dar und können bei unvermutetem Antreffen zu einer Gefahr für die Beschäftigten werden.
Unfallgeschehen
Etwa 80 Prozent der Schäden an erdverlegten Leitungen sind auf Arbeiten mit Baumaschinen zurückzuführen. Den Sachversicherungen werden jedes Jahr ca. 100.000 Schadensfälle gemeldet, für die Entschädigungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro gezahlt werden. Die meisten Unfälle mit Personenschäden ereignen sich bei Arbeiten an oder in der Nähe von Elektro- und Gasleitungen.
Gründe für die Beschädigungen erdverlegter Leitungen sind z. B.
unzureichende Kenntnis über Art und Lage von Leitungen wegen mangelhafter oder unterlassener Ermittlung durch den Auftragnehmer
unvermutetes Antreffen unbekannter oder nicht verzeichneter Leitungen
fehlendes Trassenwarnband und damit kein ausreichender Abstand zur Leitung.
Gefährdungen durch ...
a) Elektroleitungen
Bei der Beschädigung von Elektroleitungen besteht unmittelbare Lebensgefahr durch Körperdurchströmung oder einen Störlichtbogen. Durch eine mechanische Beschädigung der Isolierung, z. B. durch Biegen mit zu kleinem Radius, kann es sofort oder erst nach einiger Zeit zu einem Kurzschluss mit Störlichtbogen kommen.
b) Gasleitungen
Nach einer mechanischen Beschädigung oder durch Korrosion kann Gas austreten und mit der Umgebungsluft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Mechanisch oder elektrisch erzeugte Funken, offene Flammen, heiße Oberflächen oder elektrostatische Entladungen können das Gas-Luft-Gemisch dann entzünden.
c) Fernwärme-, Wasser- und Abwasserleitungen
Durch unkontrollierten Wasseraustritt kann die Standsicherheit der Böschung von Gräben und Baugruben beeinträchtigt werden. Gehweg- oder Fahrbahnbeläge können durch Unterspülung einbrechen, Baugruben und Gräben überflutet werden.
DGUV 203-017
Die überarbeitete DGUV Information „Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen“ liegt jetzt vor.