Das Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten ist in fast allen Branchen der BG ETEM anzutreffen – beispielsweise an Werkzeugen im Werkzeugbau, in Kfz-Werkstätten, an Kabelenden in der Erdkabelmontage, bei der Vorbehandlung in der Galvanotechnik, an Oberflächen vor dem Aufbringen von Lackschichten u. a.
Genauso vielfältig wie die Einsatzbereiche sind die eingesetzten Reinigungsmittel und Reinigungseinrichtungen. Um eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellen zu können, müssen hierüber ausreichende Kenntnisse vorliegen. Eine systematische Vorgehensweise ist unabdingbar. Eine Reihe aktueller Regelungen und Schriften kann hierbei sehr hilfreich sein.
Reinigungsmittel und mögliche Gefährdungen
Reinigungsmittel können sein:
- Wässrige Reiniger (sauer, alkalisch oder mit waschaktiven Substanzen)
- Kohlenwasserstoffgemische (KW), additivfrei oder mit Additiven versetzt, sog. Komplexe Kohlenwasserstoffhaltige Gemische (KKG)
- Chlorkohlenwasserstoffverbindungen (Perchlorethylen, Trichlorethylen u. a.) bei Verwendung in geschlossenen Reinigungseinrichtungen
- sonstige organische Lösemittel, wie z. B. Aceton, Ethanol, Toluol
Das Ausmaß einer Gefährdung ergibt sich u. a. durch die gefährlichen Eigenschaften (Einstufung entsprechend CLP-Verordnung), die relevanten Grenzwerte für die Luft am Arbeitsplatz, das Freisetzungsverhalten (Dampfdruck) sowie die Verarbeitungsverfahren (in offenen Gefäßen, in geschlossenen Einrichtungen u. a.). Erste Auskünfte zum Reiniger gibt das aktuelle Sicherheitsdatenblatt des Herstellers; Hinweise zu den Gefahrstoffen geben auch Datenbanken, wie z. B. GESTIS, GIS-BAU, GISCHEM, CHEMSAFE.
Generell sind Reiniger bei wiederholtem Hautkontakt durch die Entfettungswirkung hautgefährdend. Im Einzelfall kann die Gefahr unter Beachtung der TRGS 401 mithilfe der „Gefährdungsmatrix“ beurteilt werden. Eine grobe Übersicht zu den Hauptgefährdungen der in der Praxis häufig eingesetzten Reinigungsmittel und anzuwendender Luftgrenzwerte gibt Tabelle 1.