Übersetzen für die Praxis

Sie leiten aus Rechtsvorschriften konkrete Empfehlungen ab. Die Mitglieder des Präventionsausschusses machen Arbeitsschutz greifbar.
Selbstverwaltung: Präventionsausschuss

Das Bild zeigt Dr. Harald Wachsmuth, Vorsitzender Arbeitgeberseite und Frank Jäger, Vorsitzender Versichertenseite, zusammen an einem Tisch sitzend.

Arbeiten im Präventionsausschuss mit: Frank Jäger, Vorsitzender Versichertenseite und Dr. Harald Wachsmuth, Vorsitzender Arbeitgeberseite

Was brauchen Betriebe für den Arbeitsschutz vor Ort? Was leistet die Forschung, um Arbeit noch sicherer zu machen? Wie muss die Präventionsarbeit der BG ETEM vor dem Hintergrund der technischen und organisatorischen Entwicklung ausgerichtet werden? Wie können wir die DGUV Vorschrift 2 verbessern? Was können unsere Mitgliedsbetriebe und die BG ETEM aus Unfällen lernen? Solche und ähnliche Fragen beschäftigen den Präventionsausschuss der BG ETEM. Zweimal im Jahr kommen hier Praktiker sowohl aus den Reihen der Arbeitgeber als auch der Beschäftigten zusammen. Ihre Aufgabe: Empfehlungen für den Arbeitsschutz erarbeiten.

»Wir wollen unseren Betrieben helfen, Risiken zu minimieren und Arbeit sicherer zu gestalten.«
Dr. Harald Wachsmuth, Vorsitzender Arbeitgeberseite

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„Unser Ziel ist es, technische, gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen in die Präventionsarbeit einzubringen und damit die Fachleute der BG ETEM zu unterstützen, um konkrete Maßnahmen für ihre tägliche Arbeit und das Regelwerk abzuleiten“, erklärt Dr. Harald Wachsmuth. Als Vertreter der Arbeitgeberseite führt er den Präventionsausschuss gemeinsam mit dem Versichertenvertreter Frank Jäger. Wachsmuth war viele Jahre in verantwortlicher Position bei großen Energieversorgern tätig. Jäger ist freigestellter Betriebsrat bei Bosch in Homburg an der Saar.

»Ziel unserer Arbeit muss es immer sein, die Beschäftigten noch besser zu schützen.«
Frank Jäger, Vorsitzender Versichertenseite

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Mit je fünf weiteren Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten beraten sie derzeit zum Beispiel die Anpassung der DGUV Vorschrift 2. Deren Evaluation hat unter anderem ergeben, dass die Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns der Betriebe grundsätzlich gut ankommt. Verbesserungspotenzial gibt es aber dennoch. So sollen zum Beispiel neue Berufsbilder wie Arbeitswissenschaftler oder Psychologen in die Betreuung der Betriebe einbezogen und eine Verpflichtung zu deren Fortbildung geschaffen werden. Auch die Aufgaben der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung müssten noch exakter als bisher abgegrenzt werden.

Bei der Begleitung von Forschungsprojekten bringen die Mitglieder des Präventionsausschusses ihren Sachverstand mit ein.

Mit einem Aufwand von rund 700.000 Euro werden jährlich Forschungsvorhaben mit grundsätzlichen und spezifischen Fragestellungen durchgeführt, die zu einer deutlichen Verbesserung in der Praxis führen. Ein Beispiel dafür ist die Neukonzeption von Stirnleuchten für den Oberleitungsbau. In diesem Fall hat die BG ETEM die technische Universität Ilmenau mit einem Forschungsprojekt beauftragt. „Dabei geht es um eine klassische Form des Arbeitsschutzes“, sagt Frank Jäger: „Mit einer technischen Weiterentwicklung soll die Arbeitssituation der Beschäftigten nachhaltig verbessert werden.“

Darüber hinaus spielt im Präventionsausschuss das Thema Verhalten, Führung, Kultur unter dem Titel „Kultur der Prävention“ eine immer stärker werdende Rolle. Die branchenspezifische Umsetzung der Präventionskampagne „kommmitmensch“, die schon jetzt von der BG ETEM aktiv angeboten wird, war Thema der letzten Sitzungen. Auch hier unterstützt der Präventionsausschuss die praktikable Umsetzung in den Mitgliedsbetrieben. Der Fokus lag dabei auf der Entwicklung von speziell aufbereiteten Medienangeboten für Kleinunternehmen.

Hintergrund           

Der Präventionsausschuss ist ein Ausschuss des Vorstands und der Vertreterversammlung der BG ETEM. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten der sechs in der BG ETEM vertretenen Branchen zusammen. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie bereiten Beschlüsse vor und beraten den Vorstand in Präventionsfragen. Dazu gehören Unfallverhütungsvorschriften, die der Ausschuss den Entscheidungsgremien zur Verabschiedung vorlegt.

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