Persönliche Schutzausrüstungen konsequent nutzen
Absturzunfälle waren in der jüngeren Vergangenheit insbesondere dann zu beklagen, wenn die Sicherungssysteme bei der Verwendung von PSAgA auf Zugangswegen zu wechseln waren. Dadurch kann z. B. beim Übersteigen vom Mastschaft auf die Traverse eines Freileitungsmastes kein ununterbrochener Schutz gegen Absturz gewährleistet sein. Darüber hinaus haben in seltenen Ausnahmefällen Versicherte die vorhandene und angelegte PSAgA nicht konsequent benutzt.
In Summe ist den betroffenen Betrieben der Energieversorgung und den Leitungsbauunternehmen ein Lob auszusprechen. Gefährdungsbeurteilungen zu den Gefährdungen durch Absturz beim Besteigen von und Arbeiten auf Freileitungen und zu ergreifenden Schutzmaßnahmen liegen umfangreich vor. Moderne, dem jeweiligen Einsatzzweck angepasste PSAgA wird eingesetzt und die Beschäftigten werden wiederkehrend qualifiziert und unterwiesen.
Ausnahmen nicht zulässig
Bereits die DGUV Information 203-047 „Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen“ hatte zwingend die konsequente Verwendung von Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz an Freileitungen eingefordert – und zwar
- für alle Besteige- und Arbeitsvorgänge,
- für alle Personen bei jeder Witterungslage und
- für beliebige Randbedingungen.
Auch das aktuell überarbeitete Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung räumt seit Juli 2018 in der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“ keine Abweichungen von der generellen Anforderung zum Schutz gegen Absturz ein. PSAgA sind nicht die „abschließende Ideallösung“ zum Schutz gegen Absturz. Sie stellen aber in der betrieblichen Praxis weiterhin sinnvoll verwendbare Schutzkonzepte dar. Denn bauseitige Lösungen wie Geländer bieten zwar einen umfassenderen und selbsttätig wirksamen Schutz, sind an Freileitungen jedoch bis auf wenige Ausnahmen nicht zu realisieren.
Sicherungsmethoden zum Besteigen
Die seit einigen Jahren bewährten Sicherungsmethoden mit PSAgA haben sich nicht grundlegend verändert, wurden z. T. jedoch im Detail optimiert:
- Y-Seil-Methode
- Schlaufenmethode
- Sicherheitssteigbolzen
- feste Führungen an Steigbolzen und Steigleitern
Nach wie vor ermöglicht der Einsatz eines zweisträngigen Verbindungsmittels mit Falldämpfern und Rohrhaken in Verbindung mit einem Auffanggurt (Y-Seil-Methode) vielfältige Möglichkeiten für ein gesichertes Besteigen von und Arbeiten auf Masten.
Die Methode erfordert jedoch ein kontinuierliches Versetzen der Rohrhaken – gleichzeitig muss stets ein Rohrhaken mit einem Bauteil des Mastes verbunden sein.
Die umfassend erprobte Schlaufenmethode zielt auf ein gesichertes Besteigen von Masten durch die erstbesteigende Person ab. Sie ermöglicht im weiteren Arbeitsverlauf auch die gesicherte Benutzung des Zugangsweges durch weitere Beschäftigte. In Abhängigkeit der Masthöhe sind zahlreiche Schlaufen als Zwischensicherungen an der Mastkonstruktion zu setzen – der zu transportierende PSAgA-Ausrüstungsumfang ist erheblich. Die Schlaufenmethode bietet die Möglichkeit zur durchgängigen Sicherung der Beschäftigten auch im Bereich der Traversen.
Die Maßnahmenrangfolge zum Schutz gegen Absturz
Gittermaste von Freileitungen sind i. d. R. an zwei Eckstielen mit Steigbolzen als Zugangsweg ausgestattet. Dabei ermöglichen die Steigbolzen lediglich die ergonomisch vertretbare Besteigbarkeit des Mastes, stellen jedoch keineswegs einen Beitrag zum Schutz gegen Absturz dar.
Steigbolzen mit Sicherheitseinrichtung (Sicherheitssteigbolzen) weisen am Bolzenende eine Windung auf, die ein Einfädeln eines Sicherungsseils ermöglicht. Die Verwendung von Sicherheitssteigbolzen bietet somit die Möglichkeit zur Nutzung zahlreicher Zwischenanschlagpunkte während des Besteigens von Masten. Wie bei der Schlaufenmethode ist ergänzend das gesicherte Besteigen der Maste durch beliebige weitere Personen möglich.
Sicherheitssteigbolzen im System eines „Seillifts“ ermöglichen den Zugriff auf ein Sicherungsseil bereits am Mastfuß. Durch zwei parallel laufende Sicherheitssteigsprossen wird ein Vorseil vom Mastfuß bis zur gewünschten Position am Mastschaft geführt. Dabei verläuft das Seil durch die erste Steigbolzenanordnung bis zu einem Umlenkpunkt, an dem es durch die zweite Bolzenanordnung zurückgeführt wird. Zur PSAgA-Anwendung ermöglicht das am Mast verbleibende Vorseil ein Einziehen eines Sicherungsseils über den Umlenkpunkt am Mastschaft. Hierdurch steht bereits vor dem Besteigen des Mastes ein Sicherungsseil zur Verfügung, das in Verbindung mit einem mitlaufenden Auffanggerät allen Monteuren – auch dem Erstbesteigenden – einen durch PSAgA gesicherten Zugangsweg am Mast bereitstellt.