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Wer braucht eine Elektrofachkraft?
Wenn in Unternehmen elektrische Anlagen oder Betriebsmittel errichtet, geändert oder instandgehalten werden, ist der Einsatz einer Elektrofachkraft notwendig. Elektrische Geräte und Betriebsmittel müssen als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig durch zur Prüfung befähigte Personen geprüft werden. Auch im Bereich der Veranstaltungstechnik wird der Einsatz einer Elektrofachkraft notwendig, da ein zuverlässiges Verständnis sicherheitstechnischer Belange gegeben sein muss.
Bei veranstaltungstechnischen Unternehmen und Dienstleistern gehören die genannten Arbeiten zum Tagesgeschäft. Somit ist in diesen Betrieben regelmäßig die Beschäftigung einer Elektrofachkraft notwendig. Auch bei der Ausbildung von Fachkräften für Veranstaltungstechnik sind sie maßgeblich zu beteiligen, da umfangreiche elektrotechnische Inhalte zu vermitteln sind.
Gibt es unterschiedliche Befähigungen in der Elektrotechnik?
Im Bereich der Elektrotechnik sind unterschiedliche Funktionen mit ebenso unterschiedlichen Anforderungen und Tätigkeitsprofilen definiert:
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) wurde durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt. Zudem wurde sie über die notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen. Sie nimmt diese Aufgaben nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft wahr. So kann sie zum Beispiel auch bei der regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel mit einem geeigneten Prüfgerät unterstützen.
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten führt in eigener Fachverantwortung gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln aus, für die sie ausgebildet wurde und die in einer Arbeitsanweisung vom Unternehmer festgelegt sind. Solche, in einer konkreten Arbeitsanweisung beschriebenen Tätigkeiten sind in der Veranstaltungsbranche eher selten. Dazu sind die örtlichen Gegebenheiten zu unterschiedlich und die Anforderungen an die Energieversorgung der Veranstaltung zu komplex.
Eine Elektrofachkraft kann aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrungen sowie Kenntnisse – auch der einschlägigen Normen – die ihr übertragenen elektrotechnischen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen. Sie führt die übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich aus.
Wie werde ich Elektrofachkraft?
Elektrofachkraft werde ich nicht durch eine bestandene Prüfung, z. B. zum Abschluss der Berufsausbildung. Es ist zwar eine fachliche Ausbildung gefordert und somit auch eine Prüfung notwendig; allerdings führt deren erfolgreicher Abschluss nicht zu einer formalen Qualifikation mit dem Titel „Elektrofachkraft“. Vielmehr wird die Person vom Unternehmer als Elektrofachkraft eingesetzt und übernimmt damit eine Funktion im Betrieb. Da es sich um einen Auftrag des Unternehmers im Kontext der dort zu verantwortenden Aufgaben handelt, kann auch niemand im Rahmen einer Prüfung die „Elektrofachkraft“ bescheinigen. Bescheinigt wird nach der Prüfung eine mindestens ausreichende Leistung zu den im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan beschriebenen (elektrotechnischen) Kompetenzen.
Bei der Übertragung von Aufgaben muss der Unternehmer im Rahmen seiner Auswahlverantwortung die Befähigung der Beschäftigten berücksichtigen. Er hat somit sicherzustellen, dass elektrotechnische Arbeiten von Personen durchgeführt werden, die dafür befähigt sind. Eine bestandene (elektrotechnische) Ausbildung ist ein starkes Indiz, dass notwendige Kompetenzen vorhanden sind – aber kein Freifahrtschein. Da die Ausbildungsqualität sehr unterschiedlich ist, müssen vorhandene Kompetenzen im Hinblick auf die tatsächlich im Betrieb notwendigen Arbeiten überprüft werden. Beides muss zusammenpassen. Wer in seiner Ausbildung noch nie eine Niederspannungsanlage geprüft hat, kann ohne Ertüchtigung auch nicht für diese Aufgabe als Elektrofachkraft eingesetzt werden.
Neben der fachlichen ist die persönliche Eignung bei der Übertragung von Aufgaben zu berücksichtigen. Dazu zählen neben Sorgfalt und Zuverlässigkeit vor allem in Leitungspositionen auch Fürsorgeverantwortung, Motivationstalent und Durchsetzungsfähigkeit.
Wie bleibe ich Elektrofachkraft?
Eine elektrotechnische Ausbildung ist nur eine von mehreren Voraussetzungen für die Auswahl einer Elektrofachkraft. Notwendig sind auch Kenntnisse und Erfahrungen. Das setzt eine regelmäßige praktische Tätigkeit im entsprechenden Arbeitsgebiet voraus. Nach einer längeren Pause in der Ausführung elektrotechnischer Aufgaben müssen zunächst wieder Erfahrungen gesammelt werden, z. B. durch Zusammenarbeit mit einer (anderen) Elektrofachkraft.
Zudem müssen die Kenntnisse der einschlägigen Normen aktuell gehalten werden. Das gilt für das Regelwerk der Berufsgenossenschaften und die Anforderungen des staatlichen Arbeitsschutzes, insbesondere der BetrSichV und deren technischem Regelwerk. Auch mit dem Stand der Technik und anderen Regelungen (z. B. DIN VDE Normen) müssen Elektrofachkräfte soweit vertraut sein, dass sie die Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können. Eine regelmäßige und angemessene Weiterbildung mit Bezug zur Arbeitswirklichkeit ist also unerlässlich.
Elektrofachkraft für alles?
Die elektrotechnische Ausbildung sowie erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten können sich nur auf Teilgebiete der Elektrotechnik beziehen. Die Elektrofachkraft wird nur in einem entsprechend abgegrenzten Arbeitsgebiet tätig. Dieses muss zu den Kompetenzen passen und kann nicht pauschal alle Fachgebiete und elektrotechnischen Tätigkeiten beinhalten.
Elektrofachkräfte für Veranstaltungstechnik müssen mit den Besonderheiten der Branche und den dort üblichen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren vertraut sein. Das wird bei einem Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik meist nicht der Fall sein. Somit kann er in diesem Bereich nicht ohne Weiteres beauftragt werden. Eine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik ist entsprechend nur im Veranstaltungskontext und nicht in der Gebäudetechnik tätig, denn sie kennt sich z. B. nicht mit Raumklimaregelungen oder Installationszonen aus.
In der jeweiligen Beauftragung sollte das Arbeitsgebiet klar benannt und die damit verbundenen Tätigkeiten deutlich abgegrenzt werden. Für die Wahrnehmung von Leitung und Aufsicht, z. B. gegenüber EuPs, ist eine Weisungsbefugnis und ggf. ein finanzieller Verfügungsrahmen notwendig.