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In der Praxis herrscht noch immer Unsicherheit, wie Elektrofachkräfte für Veranstaltungstechnik einzuordnen sind. Wie wird man Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik? Welche Aufgaben und Tätigkeiten darf sie ausführen? Wir geben Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik

Dieses Foto zeigt einen jungen Mann mit Arbeitslatzhose. Er hält einen Schraubenzieher in seiner rechten Hand und schraubt etwas an einer elektrischen Anlage fest.

Für Veranstaltungen, die nicht selten von Hunderten oder Tausenden Gästen besucht werden, ist eine sicher aufgebaute Technik zwingend.

Wer braucht eine Elektrofachkraft?

Wenn in Unternehmen elektrische Anlagen oder Betriebsmittel errichtet, geändert oder instandgehalten werden, ist der Einsatz einer Elektrofachkraft notwendig. Elektrische Geräte und Betriebsmittel müssen als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig durch zur Prüfung befähigte Personen geprüft werden. Auch im Bereich der Veranstaltungstechnik wird der Einsatz einer Elektrofachkraft notwendig, da ein zuverlässiges Verständnis sicherheitstechnischer Belange gegeben sein muss.

Bei veranstaltungstechnischen Unternehmen und Dienstleistern gehören die genannten Arbeiten zum Tagesgeschäft. Somit ist in diesen Betrieben regelmäßig die Beschäftigung einer Elektrofachkraft notwendig. Auch bei der Ausbildung von Fachkräften für Veranstaltungstechnik sind sie maßgeblich zu beteiligen, da umfangreiche elektrotechnische Inhalte zu vermitteln sind.

Gibt es unterschiedliche Befähigungen in der Elektrotechnik?

Im Bereich der Elektrotechnik sind unterschiedliche Funktionen mit ebenso unterschiedlichen Anforderungen und Tätigkeitsprofilen definiert:

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) wurde durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt. Zudem wurde sie über die notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen. Sie nimmt diese Aufgaben nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft wahr. So kann sie zum Beispiel auch bei der regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel mit einem geeigneten Prüfgerät unterstützen.

Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten führt in eigener Fachverantwortung gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln aus, für die sie ausgebildet wurde und die in einer Arbeitsanweisung vom Unternehmer festgelegt sind. Solche, in einer konkreten Arbeitsanweisung beschriebenen Tätigkeiten sind in der Veranstaltungsbranche eher selten. Dazu sind die örtlichen Gegebenheiten zu unterschiedlich und die Anforderungen an die Energieversorgung der Veranstaltung zu komplex.

Eine Elektrofachkraft kann aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrungen sowie Kenntnisse – auch der einschlägigen Normen – die ihr übertragenen elektrotechnischen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen. Sie führt die übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich aus.

Wie werde ich Elektrofachkraft?

Elektrofachkraft werde ich nicht durch eine bestandene Prüfung, z. B. zum Abschluss der Berufsausbildung. Es ist zwar eine fachliche Ausbildung gefordert und somit auch eine Prüfung notwendig; allerdings führt deren erfolgreicher Abschluss nicht zu einer formalen Qualifikation mit dem Titel „Elektrofachkraft“. Vielmehr wird die Person vom Unternehmer als Elektrofachkraft eingesetzt und übernimmt damit eine Funktion im Betrieb. Da es sich um einen Auftrag des Unternehmers im Kontext der dort zu verantwortenden Aufgaben handelt, kann auch niemand im Rahmen einer Prüfung die „Elektrofachkraft“ bescheinigen. Bescheinigt wird nach der Prüfung eine mindestens ausreichende Leistung zu den im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan beschriebenen (elektrotechnischen) Kompetenzen.

Bei der Übertragung von Aufgaben muss der Unternehmer im Rahmen seiner Auswahlverantwortung die Befähigung der Beschäftigten berücksichtigen. Er hat somit sicherzustellen, dass elektrotechnische Arbeiten von Personen durchgeführt werden, die dafür befähigt sind. Eine bestandene (elektrotechnische) Ausbildung ist ein starkes Indiz, dass notwendige Kompetenzen vorhanden sind – aber kein Freifahrtschein. Da die Ausbildungsqualität sehr unterschiedlich ist, müssen vorhandene Kompetenzen im Hinblick auf die tatsächlich im Betrieb notwendigen Arbeiten überprüft werden. Beides muss zusammenpassen. Wer in seiner Ausbildung noch nie eine Niederspannungsanlage geprüft hat, kann ohne Ertüchtigung auch nicht für diese Aufgabe als Elektrofachkraft eingesetzt werden.

Neben der fachlichen ist die persönliche Eignung bei der Übertragung von Aufgaben zu berücksichtigen. Dazu zählen neben Sorgfalt und Zuverlässigkeit vor allem in Leitungspositionen auch Fürsorgeverantwortung, Motivationstalent und Durchsetzungsfähigkeit.

Wie bleibe ich Elektrofachkraft?

Eine elektrotechnische Ausbildung ist nur eine von mehreren Voraussetzungen für die Auswahl einer Elektrofachkraft. Notwendig sind auch Kenntnisse und Erfahrungen. Das setzt eine regelmäßige praktische Tätigkeit im entsprechenden Arbeitsgebiet voraus. Nach einer längeren Pause in der Ausführung elektrotechnischer Aufgaben müssen zunächst wieder Erfahrungen gesammelt werden, z. B. durch Zusammenarbeit mit einer (anderen) Elektrofachkraft.

Zudem müssen die Kenntnisse der einschlägigen Normen aktuell gehalten werden. Das gilt für das Regelwerk der Berufsgenossenschaften und die Anforderungen des staatlichen Arbeitsschutzes, insbesondere der BetrSichV und deren technischem Regelwerk. Auch mit dem Stand der Technik und anderen Regelungen (z. B. DIN VDE Normen) müssen Elektrofachkräfte soweit vertraut sein, dass sie die Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können. Eine regelmäßige und angemessene Weiterbildung mit Bezug zur Arbeitswirklichkeit ist also unerlässlich.

Elektrofachkraft für alles?

Die elektrotechnische Ausbildung sowie erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten können sich nur auf Teilgebiete der Elektrotechnik beziehen. Die Elektrofachkraft wird nur in einem entsprechend abgegrenzten Arbeitsgebiet tätig. Dieses muss zu den Kompetenzen passen und kann nicht pauschal alle Fachgebiete und elektrotechnischen Tätigkeiten beinhalten.

Elektrofachkräfte für Veranstaltungstechnik müssen mit den Besonderheiten der Branche und den dort üblichen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren vertraut sein. Das wird bei einem Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik meist nicht der Fall sein. Somit kann er in diesem Bereich nicht ohne Weiteres beauftragt werden. Eine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik ist entsprechend nur im Veranstaltungskontext und nicht in der Gebäudetechnik tätig, denn sie kennt sich z. B. nicht mit Raumklimaregelungen oder Installationszonen aus.

In der jeweiligen Beauftragung sollte das Arbeitsgebiet klar benannt und die damit verbundenen Tätigkeiten deutlich abgegrenzt werden. Für die Wahrnehmung von Leitung und Aufsicht, z. B. gegenüber EuPs, ist eine Weisungsbefugnis und ggf. ein finanzieller Verfügungsrahmen notwendig.

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Zwei Elektrofachkräfte stehen inmitten einer großen elektrischen Anlage, die für eine Veranstaltung aufgebaut werden muss. Die Fachkräfte tragen beide rote Schutzhelme.

Damit bei einer größeren Veranstaltung – z. B. einem Konzert – elektrotechnische Risiken weitestgehend vermieden werden, ist die Kompetenz einer Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik erforderlich.

Was macht eine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus?

Eine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik ist als Elektrofachkraft im Arbeitsgebiet Veranstaltungstechnik tätig. Sie kann die Arbeiten umfänglich beurteilen und verantwortlich ausführen sowie die damit verbundenen Gefahren erkennen. Damit ist ihr Einsatz nicht auf festgelegte Tätigkeiten beschränkt.

Elektrofachkräfte für das Arbeitsgebiet Veranstaltungstechnik planen, errichten und betreiben mobile elektrische Anlagen für Veranstaltungstechnik. Dazu zählen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, um die Sicherheit und Betriebsfähigkeit mobiler elektrischer Anlagen in der Veranstaltungstechnik und ortsveränderlicher Betriebsmittel zu gewährleisten und ggf. wiederherzustellen.

Zur Planung gehören insbesondere:

  • Energiebedarfserfassung für die Veranstaltungstechnik
  • Ermittlung der Vor-Ort-Bedingungen
  • Gefährdungsbeurteilung für die elektrische Anlage
  • Festlegung notwendiger Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag
  • Erstellen eines Netzverteilungsplans
  • Auswahl geeigneter Arbeits- und elektrischer Betriebsmittel
  • Havariekonzepte für die Energieversorgung.

Zu Errichtung und Betrieb gehören:

  • Errichten, Betrieb und Außerbetriebnahme nicht stationärer elektrischer Anlagen der Veranstaltungstechnik
  • Betrieb stationärer elektrischer Anlagen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
  • Ausführung von steckfertigen elektrischen Installationen für Ausstattungsteile und Bühnenbauten
  • Prüfen und Messen insbesondere der Schutzmaßnahmen
  • Einhaltung der geltenden Anschlussbedingungen
  • Anschluss im Spannungsbereich bis maximal AC 230 / 400 V unter Einhaltung aller Prüf- und Sicherheitskriterien sowie aller Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit.

Die Zuständigkeit der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik beginnt am bereitgestellten bzw. genutzten Übergabepunkt (Speisepunkt). Das umfasst nicht die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Prüfung stationärer elektrischer Anlagen.

Welche Mindestkompetenzen in der Veranstaltungstechnik sind nötig?

Der IGVW Standard der Qualität SQ Q1 enthält die mindestens notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Als Stand der Technik definiert er die Anforderungen an die Kompetenz der Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet „Veranstaltungstechnik“ sowie die diesbezüglichen Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Kenntnisse und Fertigkeiten sind dort detailliert beschrieben und die Mindestinhalte für Qualifizierungsmaßnahmen in einem Lehrstoffplan definiert. Insgesamt werden 236 Unterrichtseinheiten für den theoretischen Unterricht und 40 Unterrichteinheiten von jeweils 45 Minuten für Übungen vorgegeben. Ergänzend sind im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme praktische Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik von mindestens 800 Stunden nachzuweisen. Diese müssen innerhalb der letzten drei Jahre unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt und von dieser schriftlich bestätigt worden sein. Nach Möglichkeit soll auch die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer nachgewiesen werden. Die Qualifizierungsmaßnahme wird mit einer schriftlichen sowie einer praktischen Prüfung und zugehörigem Fachgespräch abgeschlossen.

Im Jahre 2016 wurde die Neuordnung zur Ausbildung der Fachkräfte für Veranstaltungstechnik abgeschlossen und eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft gesetzt. Der dort enthaltende Ausbildungsrahmenplan bildet die im SQ Q1 dargestellten Kompetenzen inhaltlich und zeitlich vollständig ab. Wurde eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik nach dieser Verordnung ausgebildet und geprüft, verfügt sie über eine grundsätzlich hinreichende elektrotechnische Ausbildung für den Bereich Veranstaltungstechnik. Gleiches gilt selbstverständlich für die Absolventen der beschriebenen SQ Q1-Qualifizierungsmaßnahme, nach bestandener Prüfung.

Bei älteren Ausbildungsvorgaben waren nicht alle Anforderungen ausreichend berücksichtigt. Fachkräfte für Veranstaltungstechnik nach früheren Verordnungen oder Absolventen älterer Kurse (nach VPLT SR 4.0) können die vorhandenen Qualifikationslücken mithilfe eines zweiwöchigen Upgrade-Moduls schließen. Werden spezielle Arbeitsmittel im Betrieb genutzt, können ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen notwendig sein. Für die Arbeit mit mobilen Stromerzeugern in der Veranstaltungstechnik ist das ebenfalls im SQ Q1 beschriebene Erweiterungsmodul unbedingt zu empfehlen.

Verantwortung ernst nehmen

Das Bereitstellen der Energieversorgung bei Veranstaltungen ist eine sicherheitsrelevante Tätigkeit mit enormem Gefährdungspotenzial für Beschäftigte, Mitwirkende und Besucher. Die Unternehmer trifft eine besondere Sorgfaltspflicht beim Einsatz geeigneten Personals.

Die Elektrofachkraft muss sich ihrer Fachverantwortung ebenso bewusst sein. Eine sorgfältige Prüfung der elektrischen Sicherheit und das Hinzuziehen anderer Elektrofachkräfte beim Erkennen der eigenen Grenzen ist elementar. Denn: Eine funktionale und sichere Energieversorgung ist die Grundlage für eine gelungene Veranstaltung, an die sich alle Beteiligten und Besucher gerne erinnern.

Ralf Stroetmann

Zur Person

Das Porträtfoto zeigt Ralf Stroetmann, Meister der Veranstaltungstechnik. Er hat kurze Haare und lächelt in Richtung Kamera.

Ralf Stroetmann ist seit mehr als 25 Jahren in der Veranstaltungswirtschaft tätig. Als Meister für Veranstaltungstechnik, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzkoordinator unterstützt er Betreiber, Unternehmer und Veranstalter. Zudem engagiert er sich im Prüfungswesen sowie der Normung und war unter anderem bei der Bearbeitung des IGVW SQ Q1 beteiligt.

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