Eine praktische Handlungshilfe
Gas-Druckregel- und Messanlage sind in einem Gebäude untergebracht.
Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung verpflichten die Betreiber von Gasanlagen sowie Unternehmer, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Das zentrale Instrument dabei ist die Gefährdungsbeurteilung, die in Gesetzen und Verordnungen verankert ist.
Die DGUV Information 203-092 „Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen – Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung“ enthält Hilfestellungen und Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen für den Betrieb von Gasanlagen und dort tätiger Mitarbeiter auf Basis der Vorgaben der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und technischen Regelwerken. Sie bietet damit eine praktische Handlungshilfe für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie Hilfestellung für die Erfüllung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften und Regelwerke zum Arbeitsschutz.
Sie wurde im Sachgebiet Energie und Wasserwirtschaft des DGUV Fachbereichs ETEM unter Einbindung von Präventionsfachleuten aus Berufsgenossenschaften sowie Experten aus dem Gasanlagenbetrieb erarbeitet. Sie ersetzt künftig die DGUV Regel 100 – 500, Kapitel 2.39 „Betreiben von Anlagen zur Leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas“, die zurückgezogen wurde.
Anwendungsbereich
Die DGUV Information gilt für Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas gemäß § 3 Nr. 15 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) sowie für Anlagen zur Verwendung dieser Gase in Industrie und Gewerbe.
Beispiele für Energieanlagen
- Gas-Druckregel- und Gas-Messanlagen (GDRM-Anlagen)
- Gas-Druckregelungen in Netzanschlüssen
- Odorieranlagen
- Gas-Verdichteranlagen
- Übertageanlagen auf Erdgasspeicheranlagen
- Biogasaufbereitungs- und Einspeiseanlagen
- Power-to-Gas-Anlagen
- Gasmischanlagen
- Erdgastankstellen,
- innerbetriebliche Rohrnetze
sowie Anlagen zur Gasverwendung
- Gasanlagen in Kraftwerken
- Erdgas betriebene Blockheizkraftwerke
- Thermoprozessanlagen
Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme sowie Anforderungen zum Betrieb und Instandhaltung der Energieanlagen werden im Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) beschrieben. Im Kapitel „Begriffsbestimmungen“ werden in einem Abschnitt technische Begriffe erläutert, die sich aus den staatlichen technischen Regelwerken – z. B. Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) oder Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) – sowie dem DVGW-Regelwerk ergeben. Ein weiterer Abschnitt führt Erläuterungen zu Begriffen aus dem Bereich Personal auf. Erklärt wird deren Anwendung im Anlagenbetrieb sowie die Bedeutung für den Arbeitsschutz bei Tätigkeiten in Gasanlagen. Beispiele hierfür sind Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher nach TRBS 1112 „Instandhaltung“.
Praktische Beispiele
Im Kapitel „Gefährdungsbeurteilung“ finden sich Erläuterungen zur Durchführung und Systematik der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG, für Arbeitsmittel nach BetrSichV, Gefahrstoffe gemäß GefStoffV sowie nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Beispielhaft wurden vier Mustergefährdungsbeurteilungen erarbeitet: GDRM-Anlage, Erdgastankstelle, Tätigkeit Filterwechsel, Umfüllung Tetrahydrothiophen (THT). Sie helfen bei der konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung für Gasanlagen. In einem speziellen Anhang wird die Anwendung der Muster erklärt und die Quelle auf der Homepage der BG ETEM angegeben.
Bezogen auf Tätigkeiten in Gasanlagen werden Anforderungen an das eingesetzte Personal wie Aufsicht, Auftragnehmer und Prüfpersonal erläutert.
Im Kapitel Persönliche Schutzausrüstung (PSA) werden in Abhängigkeit spezifischer Gefährdungen Hinweise zu geeigneter PSA aufgeführt. Dies betrifft insbesondere:
- Schutzkleidung
- Warnkleidung
- Sicherheitsschuhe
- Kopfschutz
- Augenschutz
- Gesichtsschutz
- Schutzhandschuhe
- Gehörschutz
- Atemschutz
In einem weiteren Kapitel sind Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung bei Instandhaltungsarbeiten in Gasanlagen dargelegt. Hierbei wurden insbesondere die Vorgaben aus der TRBS 1112 „Instandhaltung“ und TRBS 1112 Teil 1 „ Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilung und Schutzmaßnahmen“ berücksichtigt. Im Rahmen einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung sind die speziellen Schutzmaßnahmen für die Vermeidung der Explosionsgefährdungen festzulegen. Aufgeführt werden Beispiele für folgende Schutzkonzepte:
- Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
- Vermeidung von Zündquellen
- Instandhaltungsarbeiten bei Überwachung der Konzentration.
Die Maßnahmen sind in einem Arbeitsfreigabenverfahren oder einer speziellen Betriebsanweisung zu dokumentieren. Für beide Dokumente wurde jeweils ein Musterdokument im Anhang ergänzt.
Ausführlich werden Hinweise für Errichtung und Betrieb spezieller Gasanlagen aufgeführt, die sich für die Energieanlagen im Wesentlichen auf das DVGW-Regelwerk beschränken. Hierin sind auch Vorgaben enthalten, die bei der anlagenbezogenen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind (z. B. spezielle Prüfregularien, Personalanforderungen).
Thermoprozessanlagen unterliegen der Maschinenverordnung. Als Arbeitsmittel müssen sie den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen. Bau und Ausrüstung für Thermoprozessanlagen sind in der unter der Maschinenrichtlinie mandatierten Normen der Reihe DIN EN 746 Industrielle Thermoprozessanlagen geregelt.