Neues Jahr, neue etem: Ab Januar gestalten wir das Informationsangebot des etem-Magazins um. Im Onlinemagazin werden wir künftig vorrangig vertiefte Fachinformationen anbieten, während die Druckversion verstärkt nützliches Praxiswissen für Kleinbetriebe enthalten wird. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung!
Themen
Zu Beginn des neuen Jahres erhalten die Mitgliedsbetriebe der BG ETEM einen Vorschussbescheid für das Umlagejahr 2020. Zahlungsfristen: 15.02.2021 sowie 15.05.2021
Kommende Termine und Veranstaltungen
Zukunftsweisend: Seit kurzem setzt die BG ETEM Künstliche Intelligenz ein, um Arbeits- und Wegeunfälle zu analysieren. Diese neue Art der Vorprüfung erleichert die Entscheidung, ob Regressverfahren eingeleitet werden. Dadurch steigt die Erfolgswahrscheinlichkeit – und es spart Kosten.
Epoxidharze werden aufgrund ihrer ausgezeichneten technischen Eigenschaften oft verwendet. Allerdings führen sie auch häufig zu Haut- und Atemwegserkrankungen. Ein neuer Rechner kann dabei helfen, weniger gefährliche Alternativen zu finden.
Der Gefahrtarif ist das Instrument, um die Beiträge zur Berufsgenossenschaft risikogerecht zu berechnen. So wird jedes Unternehmen dazu veranlagt.
In den Branchenbereichen Druck und Papierverarbeitung sowie der Textilwirtschaft gibt es beim Gefahrtarif einige Besonderheiten. Erstmals wirksam werden sie mit der Beitragszahlung 2022.
Zum 1. Januar 2021 wird sich die Mindestversicherungssumme ändern. Dies macht eine Anpassung der Versicherungsverträge erforderlich, welche automatisch auf Basis der jeweils aktuell gültigen Mindestversicherungssumme erfolgt. Die BG ETEM wird ihre Versicherten im Dezember schriftlich über diese Änderung informieren.
In einem Dentallabor werden unterschiedlichste Materialien verarbeitet, einige davon sind potentiell gesundheitsgefährdend und machen im Umgang besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Das neue interaktive Branchenportal der BG ETEM unterrichtet aktuell und umfassend zu allen Aspekten des betrieblichen Arbeitschutzes.
Die Plakatkampagne 2020 der BG ETEM zeigt einfach und leicht verständlich, wie schnell eine Grenze überschritten ist, wenn Sicherheitsregeln missachtet werden. Für Mitgliedsbetriebe kostenlos.
Die BG ETEM stellt Betrieben im Rahmen ihrer Aktionsmedien ein Geschwindigkeitsmesssytem zur Verfügung. Beschäftigte werden so zur Einhaltung geltender Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgefordert bzw. dafür sensibilisiert. Das Gerät kann kostenlos entliehen werden.
Jedes Jahr kommt es zu Hunderten Stromunfällen in den Mitgliedsbetrieben der BG ETEM. Das muss nicht sein. Wer sich an die fünf Sicherheitsregeln hält, geht auf Nummer sicher und bleibt gesund. Die fünf Superhelden zeigen Euch, wie es geht.
Der Weg von der eigenen Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück ist unfallversichert. Doch wie sieht es aus, wenn der Weg zur Arbeit nicht vor der eigenen Haustür beginnt? Das Bundessozialgericht hat das nun in zwei Fällen klargestellt.
Die Bundesregierung bietet mit ihrer Empfehlung „Infektionsschutzgerechtes Lüften“ eine Orientierung bei der Gestaltung von Lüftungskonzepten. Denn durch den ordnungsgemäßen Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen und durch fachgerechtes Lüften kann die Infektionswahrscheinlichkeit durch SARS-CoV-2 reduziert werden.
Arbeitsstätten sind mit RLT-Anlagen ausgestattet. Zur Vermeidung von Infektionsrisiken beim Umluftbetrieb von Raumlufttechnik empfiehlt die Bundesregierung, die Filter in Zeiten der Corona-Pandemie regelmäßig auszutauschen oder durch höherwertige Modelle zu ersetzen.
Authentisch, praxisnah, auf den Punkt. 2021 bekommt etem ein neues Gesicht.