Cover der Broschüre GDA-Gefahrstoff-Check

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check werden Unternehmen Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung begleitet.

Der GDA Gefahrstoff-Check hilft …

  • Unternehmerinnen und Unternehmern, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen.
  • die Gefährdungsbeurteilung schrittweise durchzuführen, zu vervollständigen, zu verbessern oder zu aktualisieren.
  • insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen anhand von neun Bausteinen selbst zu prüfen und zu bewerten, ob sie die Gefährdungsbeurteilung vollständig durchgeführt haben.
  • leicht verständlich und kompakt anhand konkreter Hinweise, die besonderen Pflichten und erforderlichen Schutzmaßnahmen zu vermitteln.
  • gesetzliche Vorgaben zu Sicherheit und Gesundheit systematisch einzuhalten.
  • auch Beschäftigten und Betriebsräten sich mit grundlegendem Wissen zu versorgen, um ihre Erfahrungen aktiv einbringen zu können.

Gefährdungsbeurteilung: Basis einer wirksamen Prävention im Betrieb!

Ziel ist es, Gefährdungen durch krebserzeugende Gefahrstoffe auszuschließen oder, wenn dies nicht möglich ist, auf ein Minimum zu reduzieren. Der GDA Gefahrstoff-Check zeigt, welche Schritte der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb bereits umgesetzt wurden:

  • Sind alle krebserzeugenden Gefahrstoffe bekannt?
  • Ist das Gefahrstoffverzeichnis vollständig?
  • Sind Art und Höhe der Expositionen bekannt?
  • Wurden Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt?
  • Wird die Unterweisung anhand der Betriebsanweisung regelmäßig durchgeführt?
  • Wurde die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?
  • Wird ein personenbezogenes Expositionsverzeichnis für Beschäftigte, die krebserzeugenden Gefahrstoffen in gefährdendem Ausmaß ausgesetzt sind, geführt?
  • Wird die arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst und nach Ende der gefährdenden Tätigkeit die nachgehende Vorsorge organisiert?

Die Arbeit mit dem GDA Gefahrstoff-Check

Neun thematisch gegliederte Bausteine enthalten jeweils drei bis fünf Fragen aus folgenden Bereichen:

  1. Einstieg
  2. Informationsermittlung
  3. Exposition
  4. Expositionshöhe
  5. Schutzmaßnahmen
  6. Unterweisung/Betriebsanweisung
  7. Vorsorge/Sifa
  8. Expositionsverzeichnis
  9. Dokumentation

Gehen Sie die Fragen der einzelnen Bausteine durch und schätzen Sie die Situation in Ihrem Betrieb anhand der drei Bewertungsfelder ein.

  • Grün: Anforderungen sind erfüllt, keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
  • Gelb: Anforderungen sind teilweise erfüllt, weitergehende Maßnahmen sind zu ergreifen.
  • Rot: Anforderungen sind gar nicht erfüllt. Schutzmaßnahmen müssen umgehend und umfassend ergriffen werden.

Vorteile der Online-Version

Der Nutzer/Anwender wird in der Online-Version direkt angesprochen und durch die Aufgaben begleitet.

„Was ist damit gemeint?“: In der Online-Version finden Sie in dieser Rubrik für jeden Baustein ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen, die sich aus der Gefahrstoffverordnung ergeben.

„Was ist zu tun?“: Beispielhaft werden hier bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsverfahren beschrieben.

„Praxishilfen“: Die angebotenen Links führen zu weiteren Informationen und nützlichen, praxisbezogenen Arbeitshilfen.

„Rechtliche Grundlagen“: Erhalten Sie Hinweise zu den relevanten Vorschriften, wie Gefahrstoffverordnung und den zutreffenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Weitere nützliche Funktionen sind:

  • Geschütztes Speichern der Ergebnisse auf dem eigenen Rechner.
  • Ergebnisübersicht und ein Ausgabereport zur Unterstützung bei der Ableitung von erforderlichen Maßnahmen.
  • Ausführliches Glossar mit der Erläuterung von Fachbegriffen.

Beispiel „Baustein 6 Unterweisung/Betriebsanweisung“

Nach der Einstiegsfrage „Werden die Beschäftigten in Ihrem Betrieb über die Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen regelmäßig unterwiesen?“ gibt es eine kurze Erläuterung unter der Rubrik „Wie sieht es in Ihrem Betrieb aus?“. Im Anschluss sind vier Bewertungsfragen zu beantworten.

Die Frage 6.1 klärt, ob für alle Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Betriebsanweisungen erstellt wurden. Die Rubrik „Was ist damit gemeint?“ erläutert kurz den Aufbau einer Betriebsanweisung:

Betriebsanweisungen sind die Zusammenfassung der für die Beschäftigten wichtigen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.

Sie gliedern sich üblicherweise wie folgt:

  1. Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit,
  2. Gefahrstoffe (Bezeichnung),
  3. Gefahren für Mensch und Umwelt,
  4. Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln,
  5. Verhalten im Gefahrenfall,
  6. Erste Hilfe und
  7. Sachgerechte Entsorgung.

Da Betriebsanweisungen den Beschäftigten gut zugänglich sein müssen, findet man meist einen Aushang in der Nähe des Arbeitsplatzes.

Die Rubrik „Weitere Informationen“ enthält eine Tabelle, wie Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt in die Betriebsanweisung übertragen werden können.

Nutzung von Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) für die Erstellung von Betriebsanweisungen

Nr. Sicherheitsdatenblatt
Abschnitt

Betriebsanweisung
Abschnitt

1.

Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Stoff-/Gemischbezeichnung (Handelsname)

Gefahrstoffbezeichnung

3.

Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Stoffbezeichnung/Bestandteile

2.

Mögliche Gefahren
Gefahrenhinweise (H-Sätze, EUH-Sätze, Sonstiges)

Gefahren für Mensch und Umwelt

10.

Stabilität und Reaktivität
Reaktivität, chemische Stabilität, unverträgliche Materialien, gefährliche Zersetzungsprodukte

7.

Handhabung und Lagerung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Lagerung

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln ergänzt um betriebsspezifische Angaben

8.

Begrenzung und Überwachung der Exposition, PSA
Maßnahmen zur Expositionsbegrenzung, PSA nach Aufnahmeweg

15.

Rechtsvorschriften
Relevante nationale Vorschriften (z. B. Beschäftigungsbeschränkungen

5.

Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel, verbotene Löschmittel, Notfallmaßnahmen

Verhalten im Gefahrfall ergänzt um betriebsspezifische Angaben

6.

Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Methoden und Material für die Rückhaltung und Reinigung

4.

Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise für den Erste-Hilfe-Leistenden nach Expositionsweg

Erste Hilfe ergänzt um betriebsspezifische Angaben

13.

Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung (Produkt und Verpackung)

Sachgerechte Entsorgung ergänzt um betriebsspezifische Angaben

14.

Angaben zum Transport
Nur bei Gefahrgut