Unfall Vliesanlage: Illustration eines Mannes, der seinen Arm in eine blaue Vliesanlage steckt.

Der Griff durch eine ungesicherte Wartungsöffnung in die laufende Maschine hatte für den Maschinenführer tragische Folgen.

Spät am Abend. Die Vliesanlage soll vor dem Wochenende gereinigt werden. Die Anlage steht, befindet sich aber noch in der Abkühlphase. Gereinigt wird auch das Innere der Siebtrommeln, da Staub oder kleine Faserstücke durch die Perforierung gelangen und Verkrustungen bilden können.

Um zu prüfen, wie aufwendig das Säubern der Siebwalze wird, langt der Maschinenführer durch eine kleine mit einem Schieber verschlossene Wartungsöffnung der seitlichen Maschinenverkleidung und tastet die Innenseite der Trommel ab. Für die Reinigung selbst sind größere Bereiche der Verkleidung aufklappbar. Sie sind mit Zuhaltung und Verriegelung gesichert.

Die Maschine steht nur scheinbar still. Um Schäden durch Nachwärme eines nachgelagerten Durchlauftrockners zu vermeiden, laufen nicht nur die Absaugungen weiter. Auch das zum Trockner führende Transportband wird sehr langsam wenige Millimeter pro Sekunde weiterbewegt. Weil Transportband und Siebtrommel über einen gemeinsamen Antrieb verfügen, bewegt sich auch die Siebtrommel kaum merklich in diesem minimalen Tempo weiter.

Diese Bewegung ist durch die enge Wartungsöffnung und die schlechte Beleuchtung kaum wahrnehmbar. Schließlich wird der Arm des Maschinenführers zwischen einer umlaufenden Strebe der Siebtrommel und einer festen Gehäusekante im Inneren so weit eingeengt, dass er nicht mehr herausgezogen werden kann. Die langsame Bewegung stoppt nicht und führt schließlich zum Verlust des Armes.

Was tun, um solche Unfälle zu vermeiden?

Die Maschine war mit einem Gehäuse umschlossen. Für die Reinigung waren aufklappbare und von der Steuerung abgefragte Gehäuseelemente vorgesehen, die einen großflächigen Zugang erlauben. Die kleinen seitlichen Schieber spielten bei der regelmäßigen Reinigung und Wartung keine Rolle und waren wohl deshalb als ungesicherte Zugriffsmöglichkeit bei der Gefährdungsbeurteilung übersehen worden. Bis der Unfall passierte.

Daher gilt: Immer überprüfen, ob die Schutzeinrichtungen die Maschine bzw. die Produktionsanlage in allen Betriebssituationen schlüssig sichern. Achten Sie bei der Gefährdungsbeurteilung auch auf kleine Öffnungen und Zugangsmöglichkeiten. Auch diese müssen entweder fest verschraubt oder mit der Steuerung verriegelt und erforderlichenfalls auch zugehalten sein (siehe Kasten Trennende Schutzeinrichtungen). Sind durch solche Öffnungen besonders gefährliche Maschinenelemente erreichbar, wie z. B. mit Sägezähnen versehene Walzen, müssen sogar verschraubte Zugangsdeckel mit Verriegelung und Zuhaltung gesichert werden.

Alle Arbeiten, die einen Zugriff in Gefahrbereiche erfordern, grundsätzlich bei sicher stillgesetzter Maschine durchführen; d. h. getrennt von der Energie und gegen Wiedereinschalten gesichert. Hierbei auch berücksichtigen, dass keine unerwarteten Bewegungen durch gespeicherte Energie, wie z. B. Warenspannung, Druckluft, Gewichte oder gespannte Federn, auftreten dürfen.

Wenn ein Sonderbetriebszustand unvermeidlich ist, muss das in der Gefährdungsbeurteilung begründet werden (siehe Kasten Sonderbetrieb). Die Arbeitsweise und die Ersatzmaßnahmen müssen verantwortungsbewusst durchdacht und festgelegt werden. Das schließt folgende Festlegungen ein:

  • Gründe, wofür der Sonderbetrieb unverzichtbar erforderlich ist.
  • Personenkreis, der den Sonderbetrieb durchführen darf (Qualifikation, Unterweisung).
  • Technische und organisatorische Maßnahmen für die sichere Durchführung des Sonderbetriebs.
  • Wie sichergestellt wird, dass der Sonderbetrieb nur von dem befugten Personenkreis angewandt werden kann.