Das Foto zeigt eine Frau im Profil mit dunklem Pagenschnitt und blauer Bluse. Sie sitzt an zuhause an einem Schreibtisch und tippt auf einer Laptop-Tastatur, rechts im Bild steht eine blühende Topfpflanze auf dem Tisch. Im Hintergrund sieht man ein Wandregal und ein Fenster mit Blick auf blauen Himmel.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Arbeitsunfällen – auch dann, wenn sie im Homeoffice passieren.

Grundsätzlich gilt: Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist dabei die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht – das Bundessozialgericht spricht hier von der Handlungstendenz.

Das heißt zum Beispiel: Fällt eine Versicherte die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die sie für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall versichert. Fällt sie hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre dies nicht versichert. Denn eigenwirtschaftliche – das heißt private – Tätigkeiten sind auch im Büro grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert.

Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im Homeoffice nicht ganz einfach. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, welche Wege im Homeoffice versichert sind. Einige Urteile des Bundessozialgerichtes hat es dazu schon gegeben. So gelten die Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme in der Küche als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und sind damit im Homeoffice nicht versichert.