Die Abbildung zeigt einen grünen Kreis mit einem weißen Elektroscooter und einem Stromstecker.

Sicherheit geht vor: Beim Einsatz von Elektroscootern auf dem Betriebsgelände ist einiges zu beachten.

Der Grundsatz, dass Kraftfahrzeuge im innerbetrieblichen Verkehr als Be­triebsmittel anzusehen sind, gilt auch für Elektroscooter. Also denkt man sofort an die Pflicht zur Unterweisung und die Betriebsmittelprüfung. Aber bei dieser neuen Fahrzeugart sind noch einige Dinge mehr zu berücksichtigen.

Prüfung und Unterweisung

Zunächst gilt es zu klären, ob das Fahrzeug generell geeignet ist. Da das Betriebsgelände in den meisten Fällen zum öffentlichen Verkehrsraum zählt, muss ein Fahrzeug auch im innerbetrieblichen Verkehr über eine Betriebserlaubnis verfügen. Zudem muss die Versicherung durch ein gültiges Versicherungskennzeichen nachgewiesen werden.

Auf abgeschlossenen Betriebsgeländen, die nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehören, müssen die werksinternen Regelungen um die neuen Fahrzeuge ergänzt werden. Außer den Anforderungen an Fahr­zeuge im Straßenverkehr, also beispiels­weise die Prüfung der Bremsanlage und der Fahrstabilität, sind für die Eignung als Betriebsmittel weitere Punkte zu beachten.

Im Sinne der Ergonomie ist eine höhen­verstellbare Lenkstange für die verschiedenen Nutzer erforderlich. Dazu kommen Optionen, die bei Privatfahrzeugen nicht vorgeschrieben sind, bei Betriebsmitteln aber notwendig erscheinen. Hierzu zählen u. a. das Vorhandensein einer elektrischen Blinkanlage und eines Rückspiegels.

Bei der Fahrzeugauswahl sollte auf eine stabile Rahmenausführung und Luftbereifung auf mindestens 8 Zoll großen Felgen geachtet werden. Bei der Bremsanlage ist eine über Handhebel betätigte Trommel- oder Scheibenbremse am Hinterrad einer simplen Fußbremse vorzuziehen, bei der das Schutzblech auf das Hinterrad wirkt.

Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss das Unternehmen den Betrieb von Elektroscootern auf dem Werksgelände regeln. Dabei sind u. a. folgende Punkte zu klären:

  • Wer darf einen Elektroscooter führen?
  • Fahrausbildung, Nachweis der Befähi­gung
  • Eignungsuntersuchung empfohlen
  • Persönliche Schutzausrüstung: Fahrradhelm, Warnweste, festes Schuhwerk
  • Verbot, Ladung oder Mitfahrer mitzuführen
  • Fahrwege
  • Geschwindigkeitsregelungen
  • Ladestellen und befähigtes Personal
  • Alkohol- und Drogenverbot
  • Maßnahmen bei Kurzschluss und Brand des Li-Ion-Akkus
  • Prüfungen gemäß § 14 BetrSichV und § 57 DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“

Betriebsanweisung

Die wichtigsten Informationen zur Benutzung von Elektroscootern sind in einer Betriebsanweisung zusammenzufassen. Diese ist an geeigneter Stelle im Unternehmen auszuhängen, z. B. dem Abstellplatz der Fahrzeuge. Für das Laden der Roller ist eine gesonderte Betriebsanweisung zu erstellen. Neben der Betriebsanweisung sind praktische Fahrübungen und das Anlegen der Schutzausrüstung Teil der Unterweisung.

 

Ulrich Skowronek