Mehrere Fälle, wie sie in der betrieblichen Praxis häufig vorkommen: Beim Abisolieren hat sich Michael Mager, Mitarbeiter eines Elektrofachbetriebs, mit einem Messer die Daumenkuppe abgetrennt (dieser und alle folgenden Namen wurden geändert, d. Red.). Dominik Müller wollte nur ein Leerrohr zuschneiden. Dabei zerbrach jedoch die Spitze der Messerklinge und bohrte sich in seine Hand.
Weiteres Beispiel: In einer Zwischendecke sollten Leitungen verlegt werden. Der junge Elektriker Lars Krüger wollte den Kopf und die Hände in die Revisionsöffnung bringen und bestieg dazu eine Stehleiter. Beim Festhalten am Metallrahmen der Öffnung spürte er einen heftigen Schmerz, weil er sich mit der Hand an überstehenden scharfkantigen Schrauben verletzte. Durch den Schreck fiel Krüger von der Leiter und riss dabei noch einen Teil der Decke mit. Neben einer stark blutenden Handverletzung zog er sich auch noch eine Dehnung im Fußgelenk zu.
So oder so ähnlich lesen sich viele Unfallmeldungen, die bei der BG ETEM eingehen. Schlimmer kann es werden, wenn Wunden nicht sachgerecht keimfrei versorgt werden und sich entzünden. Das hat schon manchen Finger gekostet. Auch Sehnen oder Nerven können schnell in Mitleidenschaft gezogen werden.
Die nüchterne Statistik weist für das Elektrohandwerk über Jahre hinweg zwischen 1.500 und 2.000 meldepflichtige Unfälle (d. h. mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit) pro Jahr durch Schnittverletzungen aus. Dabei offenbart sich hier nur die Spitze des Eisbergs: Zahlreiche Verletzungen, die für die Betroffenen durchaus sehr schmerzhaft sein können, zählen nicht zu den meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Aber auch die nicht meldepflichtigen Unfälle verursachen
- Unterbrechungen der Arbeit,
- häufig Kosten durch ärztliche Behandlungen und den Arbeitsausfall sowie
- meistens auch Störungen im betrieblichen Arbeitsablauf, wenn der Verletzte zeitweise ersetzt werden muss. Der Chef oder die Chefin muss den Kunden dann erklären, warum der Termin nicht eingehalten werden kann.
Unfallursachen
Für jede Arbeit gibt es geeignetes Werkzeug. Es wird aber offenbar nicht immer benutzt. So werden zum Beispiel beim Abmanteln oder Abisolieren von Kabeln leider auch noch Messer mit offenen Klingen benutzt. Hier ist das Verletzungsrisiko sehr hoch, gerade wenn zum Körper bzw. zur zweiten Hand hin geschnitten wird. Die ersparte Zeit, weil das richtige Werkzeug gerade nicht zur Hand ist, wird mitunter teuer erkauft.
Arbeiten hinter schlecht einsehbaren Öffnungen – z. B. bei abgehängten Decken – können wegen scharfkantiger Grate gefährlich sein. Deshalb sollten geeignete Handschuhe getragen werden.
Das Foto zeigt Hände die geeignete Handschuhe tragen während der Arbeit an einer abgehängten Decke.Das Foto zeigt Hände die geeignete Handschuhe tragen während der Arbeit an einer abgehängten Decke.
Öffnungen wie z. B. Revisionsklappen bei einer abgehängten Decke bergen besondere Risiken – etwa hervorstehende Schrauben oder scharfkantige Metallprofile, die nicht direkt sichtbar sind. An Leuchten, weißer Ware oder anderen Geräten finden sich häufig scharfe Kanten oder nicht entgratete Metallteile. Wenn man sich nicht vorher davon überzeugt hat, dass der Hersteller sorgfältig entgratet hat, sollten die Beschäftigten hier unbedingt Handschuhe benutzen.
Hält der Mitarbeiter Stecker o. Ä. beim Zusammenbauen oder Anschließen in der Hand, kann der Schraubendreher abrutschen. Das Ergebnis ist häufig eine Stichverletzung. Besser ist es, eine feste Unterlage zu verwenden oder zumindest Handschuhe zu tragen. Auch in anderen Arbeitssituationen kann die werkzeugführende Hand abrutschen und verletzt werden.