Profilansicht eines Mannes an einem Schreibtisch. Er sitzt vor einem Computerbildschirm und bedient Computermaus und Tastatur. Er trägt einen braunen Pullover, eine Brille und einen weißen Mund-Nasen-Schutz als Corona-Arbeitsschutzmaßnahme.

Wer nicht im Homeoffice arbeiten kann, muss konsequent die Hygiene- und Abstandsmaßnahmen einhalten.

Wie die Entwicklung der Pandemie in den vergangenen Monaten belegt, ist das Coronavirus SARS-CoV-2 hoch ansteckend. Um die Beschäftigten vor einer Erkrankung an COVID-19 zu schützen, sind zwingend zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich.

Diese zusätzlichen Schutzmaßnahmen müssen nach Arbeitsschutzgesetz im Rahmen einer erweiterten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb festgelegt werden. Dies dient nicht nur dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten und der Rechtssicherheit des Unternehmens. Ein plötzlich auftretender hoher Krankenstand kann in kleinen und mittelgroßen Unternehmen, wie sie typisch sind für die Branche Druck und Papierverarbeitung, innerhalb weniger Tage unter Umständen dazu führen, dass die Weiterführung der geschäftlichen Aktivität nicht mehr möglich ist.

Was Druck- und papierverarbeitende Betriebe tun müssen

Um die mögliche Gefährdung im Betrieb sachgerecht beurteilen zu können, müssen zunächst einmal die möglichen Infektionswege bekannt sein. Der wichtigste Übertragungsweg ist die sogenannte Tröpfcheninfektion, bei der die Coronaviren von infizierten Menschen über Tröpfchen durch Husten, Niesen, aber auch Sprechen in die Luft abgegeben und anschließend eingeatmet werden.

Des Weiteren kann das Virus über Schmierinfektion übertragen werden. Grundsätzlich können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Oberflächen gelangen und eine Zeit lang überleben. Eine Schmierinfektion einer weiteren Person erscheint dann möglich, wenn das Virus kurz danach über die Hände auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes, der Nase oder die Augen übertragen wird.

Ausgehend von diesen Übertragungswegen wurden seitens des BMAS und der DGUV zehn Regeln zum Corona-Arbeitsschutzstandard entwickelt (siehe Beitrag „BG ETEM unterstützt Betriebe“). Diese Regeln gilt es in die betriebliche Praxis zu übertragen und umzusetzen.

Für eine Reihe von Beispielen aus der Branche Druck und Papierverarbeitung hat die BG ETEM die möglichen Gefährdungen bewertet und beschrieben sowie als Praxishilfe für die Unternehmen ergänzende Gefährdungsbeurteilungen erstellt. Einige dieser Beispiele werden nachfolgend in Auszügen vorgestellt. Ausführliche Beschreibungen und Musterdokumente zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie in der Infobox am Ende des Artikels.

Druck- und papierverarbeitende Betriebe allgemein

In Druckereien und Betrieben der Papierverarbeitung kann die Mehrzahl der Beschäftigten nicht im Homeoffice arbeiten. Ein enger Kontakt der Beschäftigten untereinander lässt sich bei vielen Arbeiten wie z. B. Austausch von Maschinenkomponenten wie Walzen im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten oftmals nicht vermeiden.

Aber auch der Kontakt zu Kundinnen und Kunden ist nach wie vor bei verschiedenen Prozessschritten unumgänglich, z. B. bei der Kundenakquise, bei der Abnahme von Andrucken oder der Auslieferung von Drucksachen. Neben den grundsätzlichen Schutzmaßnahmen wie dem Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen Mitarbeitern und/oder Kunden, geeigneten und konsequent durchgeführten Hygienemaßnahmen und dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung werden während der Corona-Pandemie u. a. folgende ergänzende Maßnahmen empfohlen.

Kollegin in weißer Bluse und Kollege in heller Anzugjacke und dunkelblauem Hemd im Büro begrüßen sich durch Berührung der Ellenbogen. Beide tragen eine hellblaue Atemschutzmaske.

Zusammenarbeiten – aber sicher und geschützt. Hier erfahren Sie, wie es geht.

Den Beschäftigten wird eine telefonische Beratung durch den Betriebsarzt angeboten, insbesondere, wenn chronische Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma)oder Beeinträchtigungen des Immunsystems vorliegen. Außerdem sollte geprüft werden, ob Kundenkontakte und Arbeitsbesprechungen telefonisch, über Videokonferenzen oder E-Mail durchgeführt werden können.

Print- und Copy-Shops, Fotostudios

In Print- und Copy-Shops werden Kunden eine Vielzahl unterschiedlicher Dienstleistungen angeboten, wie z. B. Kopierarbeiten, Weiterverarbeitung von Drucksachen und Digitaldrucke auf eine Vielzahl von Materialien. Häufig sind die Betriebe räumlich beengt, insbesondere was den für den Kunden zugänglichen Bereich anbelangt.

Um das Infektionsrisiko durch Kundenkontakte in Print- und Copy-Shops deutlich zu minimieren, sollten diese Betriebe prüfen, ob sie ihre Onlineangebote erweitern können. So könnten die Kundinnen und Kunden darum gebeten werden, alle Arten von Aufträgen möglichst per E-Mail einzureichen.

Kopieraufträge könnten von den Beschäftigten getätigt und die Produkte z. B. per Paketdienst dem Kunden zugestellt werden. Dadurch kann die Anzahl der Kundenbesuche deutlich reduziert werden und es fällt leichter, bei den verbleibenden Kundenbesuchen nur wenige Kunden gleichzeitig in den Betrieb einzulassen und Warteschlangen und Abstandsunterschreitungen zu vermeiden. Häufiges Lüften der Räumlichkeiten – als Stoß- oder Querlüftung falls keine raumlufttechnische Anlage vorhanden ist – trägt ebenfalls dazu bei, das Infektionsrisiko zu vermindern.

Auch Fotostudios sind häufig räumlich sehr beengte Betriebe. Die zuvor beschriebenen Lüftungsmaßnahmen sollten auch in diesen Betrieben angewendet werden. Im Gegensatz zu den Print- und Copy-Shops können Fotografen nur eingeschränkt die Möglichkeiten nutzen, die das Internet bietet, um Kundenkontakte vor Ort zu minimieren.

In der Architektur-, Industrie- oder Landschaftsfotografie ist dies gut umzusetzen, bei der Porträt- und Produktfotografie sowie dem Fotojournalismus sind Kundenkontakte vor Ort unumgänglich. Insbesondere bei der Porträtfotografie werden häufig maskenbildnerische Tätigkeiten angeboten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern naturgemäß unterschritten wird. Bis auf Frisiertätigkeiten dürfen gesichtsnahe Dienstleistungenwie Schminken derzeit nicht ausgeführt werden.

Alle Fotografen sollten nur absolut unverzichtbare Vor-Ort-Termine wahrnehmen. Auch wenn in manchen Fällen Seife und Handtücher vor Ort vorhanden sind, kann das Mitführen von sauberen Papierhandtüchern und Seife sinnvoll sein. Sollten keine Waschmöglichkeiten vorhanden sein, ist die Mitnahme und Anwendung von Händedesinfektionsmitteln eine Alternative. Für die An- und Abreise zu not-wendigen Außendiensteinsätzen sollte die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs vermieden werden.

Unternehmen der Werbetechnik

Werbetechnikunternehmen entwerfen und stellen Werbeträger her, wie z. B. Schilder und Beschriftungen an Fassaden, Schaufenstern und Kraftfahrzeugen. Kundengespräche vor Ort und Objektbesichtigung bei der Planung und der Montage der Werbeträger sind unverzichtbar. Das Ansteckungsrisiko durch den Kontakt mit den Kunden ist durch Einhaltung der Abstandsregel in den allermeisten Fällen gut möglich.

Anders sieht es beim Montageteam aus, das die Werbeträger an Gebäuden und Kraftfahrzeugen anbringt. Deren Tätigkeiten bedürfen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einer eingehenden Betrachtung hinsichtlich einer Tröpfchen-und Schmierinfektion. Mögliche erweiterte Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel: Arbeitswerkzeug jeweils nur einem Beschäftigten zuteilen und vor dem Weiterreichen reinigen.

Bei übergreifender Nutzung von Arbeitsmitteln (z. B. Leitern) auf ausreichende Händehygiene achten. Die Beschäftigten sind dazu anzuhalten, sich am Ende des Einsatzes bzw. des Kundenbesuchs die Hände zu waschen. Der Betrieb sollte für Arbeiten auf Montagestellen, auf denen kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht, Wasser in Kanistern sowie Flüssigseife und ggf. Einmalhandtücher bereitstellen. Sinnvoll ist auch, Personalwechsel innerhalb der Montageteams zu vermeiden und eine getrennte Anfahrt der Mitarbeiter zum Montageort einzuführen. Fahrgemeinschaften stellen ein Ansteckungsrisiko dar, da der Abstand von mindestens 1,5 Meter nicht einzuhalten ist.

Zusteller- und Presseservice-Unternehmen

Zusteller haben die Aufgabe, Medien wie Zeitungen, Prospekte etc. regelmäßig auszutragen. Die Zustellung erfolgt in Zeitungsrollen oder Briefkästen. Zusteller arbeiten im Allgemeinen allein. Kontakt mit anderen Personen findet allenfalls bei denjenigen statt, die ihre zuzustellenden Produkte selbst im Verteilzentrum in Empfang nehmen. Insgesamt ist daher das Risiko einer Tröpfcheninfektion mit dem Coronavirus als gering einzustufen.

Die sogenannte Kontakt- oder Schmierinfektion, bei der das Virus nach Kontakt mit kontaminierten Flächen wie z. B. Briefkästen, Eingangstüren über die Hände Mund, Nase, Augen gelangen, kann demgegenüber eine Rolle spielen und sollte entsprechend in der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden.

Eine mögliche Schutzmaßnahme stellen Händedesinfektionsmittel dar, die während des Austragens verwendet werden. Eine weitere Möglichkeit, Schmierinfektionen zu vermeiden, ist das Tragen von Einmalhandschuhen, da man es üblicherweise vermeidet, sich mit Handschuhen in das Gesicht zu fassen. Wichtig ist, dass das korrekte Ausziehen der Einmalhandschuhe beherrscht wird und dabei die Außenseite der Handschuhe nicht berührt wird.

Fazit

Alle unterschiedlichen Tätigkeiten in der Branche Druck und Papierverarbeitung und den daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen in diesem Artikel zu beschreiben, würde den Rahmen sprengen. Auch sind die von der BG erarbeiteten Hilfestellungen für einzelne Gewerbezweige nicht als abschließend zu betrachten. Sie sollen vielmehr dazu dienen, Lösungswege für risikobehaftete Tätigkeiten aufzuzeigen.

Jedes Unternehmen möge prüfen, welche davon für seine betrieblichen Erfordernisse infrage kommen und ggf. angepasst verwendet werden können. Kombiniert mit den eingangs erwähnten zehn Regeln kann es gelingen, auch in Zeiten der Corona-Pandemie den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen.

 

Dr. Nadine Metz, Dr. Axel Mayer