In der DGUV Information 203-032 „Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“ werden für Steckdosen-Stromkreise pauschal 30-mA-Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in geerdeten Netzsystemen (TN- und TT-Systeme) gefordert. Hierzu ist in der redaktionell überarbeiteten Ausgabe Januar 2018 im Abschnitt 5.2.2.1 folgende Formulierung ergänzt worden:
„Jedem Endstromkreis mit Steckdosen muss eine RCD vorgeschaltet sein:
- Stromkreisen mit Bemessungsstrom In ≤ AC 32 A eine RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 30 mA
- Stromkreisen mit Bemessungsstrom In > AC 32 A eine RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 500 mA.“