Dieses Foto zeigt einen Holztisch auf dem ein Laptop steht. Davor steht eine Holzbank und daneben ein paar lila Badeschuhe. Im Hintergrund erkennt man das Meer.

Bei Arbeitseinsätzen im Ausland sind in Deutschland angestellte Beschäftigte grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.

Beruflich bedingte Auslandsaufenthalte sind heute keine Seltenheit mehr. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn die Voraussetzungen für eine gesetzlich geregelte Absicherung im Ausland nicht vorliegen?

Wer ist gesetzlich unfallversichert?

Grundsätzlich ist jeder, der im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt wird, weiter gesetzlich unfallversichert, sofern

  • das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland während des Auslandsaufenthaltes fortbesteht und

  • die Entsendung im Voraus zeitlich oder infolge der Eigenart der Beschäftigung begrenzt ist.

Über den gesetzlichen Versicherungsschutz berichtete „etem“ ausführlich in der Ausgabe 4/2019 (www.bgetem.de, Webcode 12958525).

Wann ist eine separate Auslandsunfallversicherung sinnvoll?

Immer dann, wenn kein gesetzlicher Versicherungsschutz über die Regelungen der Ausstrahlung, EU-Richtlinien oderbilaterale Abkommen besteht, können die Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine separate Auslandsunfallversicherung absichern. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • die Beschäftigung in Deutschland während des Auslandsaufenthaltes ruht,

  • die zeitliche Begrenzung des Auslandseinsatzes nicht im Voraus abzusehen ist oder

  • die Befristung der Entsendung, die für den Europäischen Wirtschaftsraum beziehungsweise den einzelnen Abkommensstaaten besteht, überschritten wird.

Wer ist Träger der Auslandsunfallversicherung?

Die Auslandsunfallversicherung (AUV) ist eine gemeinsame Einrichtung der BG ETEM mit der BG Handel und Warenlogistik (BGHW), der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), der Unfallversicherung Bund + Bahn (UVB) und der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).

Wie erfolgt die Anmeldung zur AUV?

Bei der AUV handelt es sich um eine freiwillige Versicherung auf Antrag der Unternehmen für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Beschäftigten sind der Berufsgenossenschaft namentlich zu melden.

Da der Versicherungsschutz frühestens mit dem Tag nach dem Eingang der Anmeldung bei der BG ETEM beginnt, muss die Versicherung bereits vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Nach Eingang der Anmeldung wird die Übernahme des Versicherungsschutzes von der BG geprüft und bestätigt. Der Anmeldevordruck kann unter www.bgetem.de, Webcode 11590941, heruntergeladen werden.

Was ist versichert?

Versichert sind, genau wie im Inland, Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.

Wo werden Unfälle gemeldet?

Die Arbeitsunfälle im Ausland sind bei der für den Mitgliedsbetrieb auch sonst zuständigen Bezirksverwaltung unverzüglich zu melden. Die Meldung kann durch den Versicherten, den Vorgesetzten oder durch Angehörige erfolgen.

Was kostet der Versicherungsschutz?

Der zusätzliche Versicherungsschutz im Ausland kostet derzeit 10 Euro pro Person und Auslandsmonat. Der Beitrag wird einmal jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr berechnet und mit einem separaten Beitragsbescheid erhoben. Zur Berechnung der Beiträge erhalten die Unternehmen einen Meldebogen, in dem die Anzahl der registrierten Beitragsmonate (Auslandsmonate) zu prüfen und zu bestätigen ist.

Die Auslandsunfallversicherung ist eine Einrichtung, die unabhängig von der Beitragsumlage finanziert wird. Die Entgelte der Beschäftigten, für die eine separate AUV abgeschlossen wurde, sind für die Zeit des Auslandsaufenthaltes nicht im jährlichen digitalen Lohnnachweis zu melden.

Übrigens:

Bei einem Arbeitsunfall im Ausland erhalten Versicherte der BG ETEM über die

Notfall-Hotline +49 (0)211 30180531

rund um die Uhr an jedem Tag schnelle Hilfe. Von der Klärung und Sicherstellung einer geeigneten medizinischen Versorgung im Ausland bis hin zu einem medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. In Fragen zu geeigneten Arzneimitteln, Behandlungsmethoden und Krankenhäusern berät die Hotline qualifiziert und vermittelt deutsch- bzw. englischsprachige Ärzte.

 

Heike Eilhardt