Die Grafik zeigt eine schematische Darstellung mehrerer Coronaviren.

Ausnahmezustand Corona: Für die Zusammenarbeit auf Baustellen müssen strikte Regeln eingehalten werden

Auf Bau- und Montagestellen arbeiten häufig viele Beschäftigte unterschiedlicher Unternehmen und Gewerke eng zusammen. Das birgt ein erhöhtes Risiko, auch für die gegenseitige Ansteckung mit dem Coronavirus. Grundsätzlich gelten auf dem Betriebsgelände wie auf Bau- und Montagestellen die gleichen Regelungen wie im öffentlichen Raum, d. h. es ist auf ausreichend Abstand zu achten und die bekannten Hygieneregeln müssen eingehalten werden.

Um das Risiko einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus) auf Baustellen zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Zuständigkeiten und Ansprechpartner im Betrieb und auf der Bau- bzw. Montagestelle festlegen.
  • Beschäftigte, die Atemwegsinfektionen oder Fieber zeigen, sollten der Arbeit fernbleiben. Beschäftigte mit Atemwegssymptomen: siehe Verhalten im Krankheitsfall.
  • Vor Beginn der Arbeiten beim Kunden abfragen, ob bei den geplanten Arbeiten besondere Infektionsrisiken bestehen, z. B. Coronaverdachtsfälle / Kontaktpersonen im Objekt oder Arbeiten, bei denen absehbar ist, dass die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden können. Ein Arbeitseinsatz ist dann nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt und in begründeten Notfällen unter den vom Gesundheitsamt angeordneten Auflagen vertretbar.
  • Kundenkontakte und Arbeitsbesprechungen möglichst telefonisch, über Videokonferenzen oder E-Mail und nicht vor Ort durchführen.
  • Direkte Kundenkontakte auf ein Mindestmaß reduzieren, dabei immer Abstand halten (mindestens 1,5 Meter). Auf eine Gegenzeichnung von Dokumenten z.B. Stunden-nachweisen; Regieberichten durch den Auftraggeber sollte verzichtet werden.
  • Direkte, enge Zusammenarbeit von Beschäftigten vermeiden, auch hier möglichst Abstand voneinander halten (mindestens 1,5 Meter).
  • Personalwechsel innerhalb der Teams zur Vermeidung zusätzlicher persönlicher Kontakte möglichst vermeiden.
  • Pausen so organisieren, dass ein Mindestabstand zwischen den Beschäftigten (mindestens 1,5 Meter) eingehalten werden kann, zum Beispiel durch Pausen-möglichkeit im Freien, versetzte Pausenzeiten.
  • Arbeiten so organisieren, dass in kleineren Räumen möglichst nur eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter arbeitet.
  • Vermeiden Sie Fahrgemeinschaften zur Baustelle. Fahrgemeinschaften stellen ein Ansteckungsrisiko dar, da der Abstand von mind. 1,5 m nicht einzuhalten ist. Bevorzugen Sie, sofern möglich, Einzelfahrten mit dem Privatfahrzeug.
  • Wenn Waschmöglichkeiten vorhanden sind, sollten geeignete Hautreinigungs- (Flüssigseife, Einmalhandtücher) und Pflegemittel für die Hände vorhanden sein.
  • Sanitäre Anlagen regelmäßig gründlich reinigen.
  • Der Betrieb sollte für Arbeiten auf Baustellen, auf denen kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht, Wasser in Kanistern sowie Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitstellen. Sollten keine Waschmöglichkeiten vorhanden sein, ist die Mitnahme von Händedesinfektionsmitteln eine Alternative.
  • Arbeitswerkzeug jeweils nur einem Beschäftigten zuteilen und vor dem Weiterreichen reinigen. Bei übergreifender Nutzung von Arbeitsmitteln (z. B. Leitern), auf ausreichende Händehygiene* achten.
  • Maßnahmen gegen Gefährdungen durch das Coronavirus müssen überwacht werden.

Eine Unterweisung der Beschäftigten sollte folgende Informationen enthalten:

  • Die generellen Hygieneregeln bekannt machen und Einhaltung anweisen:
    • Mindestens 1,5 Meter Abstand zu allen anderen Personen auch bei Gesprächen und in Pausen,
    • Begrüßung ohne Körperkontakt,
    • Husten- und Niesen in Einmal-Taschentuch oder Armbeuge, dabei von anderen Personen wegdrehen,
    • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen.
  • Allen Beschäftigten die Infektionswege mit dem Coronavirus bekannt machen:
    • Tröpfcheninfektion,
    • Husten, Niesen,
    • Körperkontakt,
    • Nähe zu anderen Menschen.
  • Alle Beschäftigten informieren, wann sie
    • bei welchen Symptomen (insb. Fieber, Husten und/oder Atemnot) einen Arzt kontaktieren müssen,
    • eventuell selbst als infektionsverdächtig gelten und sich beim Arbeitgeber zum Schutze anderer Beschäftigter melden müssen, um Maßnahmen abzustimmen.
  • Beschäftigte anweisen, geschlossene Räume regelmäßig zu lüften.