Zahlreiche Farbsysteme, Verdünner, Verzögerer und Reiniger kommen im Siebdruck zum Einsatz. Neben einer Reihe anderer Lösemittel sind aromatische Kohlenwasserstoffe, Diacetonalkohol, Cyclohexanon, Methoxypropylacetat und Butoxyethylacetat wichtige Bestandteile. Mit dem abgesenkten Arbeitsplatzgrenzwert für aromatische Kohlenwasserstoffe stehen Betriebe vor neuen Herausforderungen, denn ergänzende Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind notwendig.
Gefährdungsbeurteilung mit Handlungsanleitung
Bei der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung konnten sich Siebdruckereien seit 2001 auf eine Handlungsanleitung (LASI-Veröffentlichung LV24) stützen, um die notwendigen Schutzmaßnahmen herzuleiten, und in der Regel auf eigene Gefahrstoffmessungen verzichten. Auf der Basis zahlreicher Messungen hatte eine Arbeitsgruppe von Experten die Gefahrstoffexposition bewertet und die erforderlichen stofflichen, technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen beschrieben. Unter diesen Rahmenbedingungen konnten die Grenzwerte (Summenindex) in der Vergangenheit sicher eingehalten werden.
Neue Erkenntnisse und Konsequenzen
Neue toxikologische Erkenntnisse zeigen, dass der bisherige Grenzwert für aromatische Kohlenwasserstoffe (100 mg/m3) keinen ausreichenden Schutz gegen eine Schädigung von Nerven und Leber sowie gegenüber Reizwirkungen an Augen und Atemwegen bietet. Wegen dieser Gesundheitsgefährdungen wurde der Arbeitsplatzgrenzwert für aromatische Kohlenwasserstoffe auf 50 mg/m3 gesenkt.