Die Vertreterversammlung hat in ihrer Dezembersitzung eine Satzungsänderung für die Unternehmer-versicherung beschlossen. Grund ist eine gesetzliche Vorgabe, die die BG ETEM umsetzen muss. Die anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften haben dies bereits getan.

Es wird jetzt einheitlich die volle Gefahrklasse angesetzt. Alle Versicherten werden in einem persönlichen Schreiben über die Einzelheiten zur Berechnung der Unternehmerversicherung informiert.

Die Vorteile der Versicherung sprechen für sich. Dazu zählen

  • medizinisch optimale Betreuung nach einem Arbeitsunfall – einschließlich Pflege, Nachsorge, Medikamente ohne Zuzahlung und weitere Leistungen zur Rehabilitation,
  • Sicherung des Lebensunterhalts durch Verletztengeld oder Rente,
  • Wiedereingliederung in den Beruf, selbst wenn gesundheitliche Einschränkungen zurückbleiben sollten.