Diese Abbildung zeigt das Leitungsteam der Regressabteilung.

Sie fordern von der BG ETEM gezahlte Leistungen von den Verursachern zurück: das Leitungsteam der Regressabteilung.

Wenn ein Elefant einen Versicherten bei einer Betriebsfeier mit dem Rüssel durchs Zirkuszelt schleudert, eine Theaterpistole am Set mit falscher Munition beladen ist und die Schauspielerin verletzt oder ein Auffahrunfall passiert, weil die Polizei einen künstlichen Stau zu Fahndungszwecken zu schnell einleitete – das sind nur die kuriosesten Fälle, mit denen sich unsere Regressabteilung beschäftigt.

Bei solchen und anderen Arbeits- oder Wegeunfällen erhalten Versicherte ihre Leistungen von der BG ETEM in voller Höhe, ohne Klärung der Schuldfrage. Auf dem Regressweg wird sich dann genau mit dieser Frage beschäftigt und den Verschuldensanteilen in Bezug auf Dritte nachgegangen. „Wir stellen finanzielle Gerechtigkeit her, was das Dreiecksverhältnis Schädiger-Versicherter-Berufsgenossenschaft betrifft“, erklärt Volker Reim, stellvertretender Abteilungsleiter.

Unter den 165.000 Unfällen, die der BG ETEM jährlich gemeldet werden, waren 2018 rund 13.500 neue Regressfälle. Da es sich überwiegend um Personengroßschäden handelt, nehmen die Kolleginnen und Kollegen meist Versicherungen in Regress. „Im betrieblichen Bereich passieren zwar mehr Unfälle, aber das ist wegen der Haftungsablösung (siehe Kasten) häufig kein Regressfall. Grundsätzlich ist es so, dass eine ganz große Anzahl der Regressfälle aus dem Bereich Straßenverkehr kommt“, sagt Abteilungsleiter Franz Schaufler.

Die verdächtigen Fälle leiten unsere Bezirksverwaltungen an die Regressabteilung weiter. Künftig nutzt die Regressabteilung ein datengetriebenes Regressmeldeverfahren, das auf Data-Mining basiert. Mit diesem Analyse- und Vorhersagetool soll bereits zehn Wochen nach dem Unfall eine zuverlässige Regressprognose vorliegen.

Im Zuge der Fusionen gewann die Abteilung viele Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen hinzu. „Eine große Aufgabe war und ist noch immer die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten“, erzählt Volker Reim. Innerhalb der Teams gibt es verschiedene Verantwortungsbereiche – einfach ausgedrückt: Standardfälle, etwas schwierigere Fälle und die ganz schweren Fälle.

„Bis auf Dienstvorschriften, die die Kompetenzen festlegen, gibt es kaum Regeln“, sagt Franz Schaufler, „Schadenersatzrecht ist viel zu komplex.“ Insofern werden von den Kolleginnen und Kollegen selbstständiges Arbeiten, viel Eigenverantwortung und gute zivilrechtliche Kenntnisse gefordert. Auf der Gegenseite agieren Anwaltskanzleien und Versicherungen mit hoch spezialisierten Experten.

Das Jahr 2018 in Zahlen 

Regresseinnahmen:

45,3 Mio. Euro

Neu gemeldete Regressverdachtsfälle:

13.500

Erledigte Regressfälle:

ca. 17.000

Bestandsfälle 31.12.2018:

ca. 17.000

Mit Spürnase zum Ziel

Nach einer Schadensmeldung sind zunächst Ermittlungen zum Sachverhalt anzustellen: Was ist konkret passiert? Wer hat gegen welche Vorschriften verstoßen? Wo ist der Beschuldigte versichert? Wie lautet das Autokennzeichen des gegnerischen Pkw? Gibt es Zeugen? Anhand solcher Informationen wird die Regressforderung an die gegnerische Versicherung gestellt. „Wir sagen, was wir ausgegeben haben und was wir haben wollen“, erklärt Franz Schaufler.

Dass die Versicherung sofort auf die Forderungen eingeht, ist eine Wunschvorstellung. „Es gibt schon sehr viele Diskussions- und Streitpunkte zum Haftungsgrund, zur Schadenshöhe und zur Haftungsquote. Geht es um Geld, werden die Versicherungen immer knauseriger“, beschreibt Volker Reim. Je schwieriger die Hintergründe eines Unfalls aufzulösen sind und je höher der finanzielle Aufwand, desto länger läuft in aller Regel der Fall.

Prellungen bei einem leichten Unfall sind beispielsweise nach vier Wochen ausgeheilt, die Regressabteilung rechnet nur einmal ab und der Schadensfall ist erledigt. Bei schweren Verletzungen hingegen ist der Regressfall zum Teil lebenslang mit den Versicherungen abzurechnen, weil der Versicherte lebenslang Leistungen von der BG ETEM bezieht.

Auch im Todesfall werden die Hinterbliebenenansprüche (Witwen- und Waisenrente) so lange abgerechnet, wie der Bezug der Leistungen andauert. Dabei werden 99,7 Prozent der Fälle außergerichtlich geregelt. „Wir streben stets Vereinbarungen an, die auch durch persönliche Gespräche mit den Regulierungsbeauftragten der Versicherung erzielt werden“, sagt Franz Schaufler. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sind hoch und die Beweislage ist häufig nicht klagefest.

Mitgliedsbetriebe profitieren von Regresseinnahmen

Mit ihrem Know-how und der richtigen Spürnase weist die Regressabteilung der BG ETEM die höchste Regressquote im Vergleich zu anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften auf. So wurden die Regresseinnahmen in den letzten zehn Jahren von 35 auf 45 Millionen Euro gesteigert.

„Je besser wir arbeiten, desto weniger zahlen die Mitgliedsunternehmen. Denn unsere Einnahmen kommen direkt dem Umlagesoll zugute. Die Regresseinnahmen schmälern quasi den Beitragsfuß. Das ist eigentlich unser Hauptjob“, erklärt Volker Reim. Neben dem finanziellen Aspekt verfolgt die Abteilung aber auch einen präventiven Ansatz, denn durch Regressnahme und Nachverfolgen des Unfalls sensibilisiert sie die Mitgliedsbetriebe für Gefahrenquellen.

Durch gezielte Zusammenarbeit mit der Präventionsabteilung wurden beispielsweise Unfallzahlen im Zusammenhang mit dem Boom im Photovoltaikbereich reduziert. Franz Schaufler und Volker Reim gehen für die Zukunft verstärkt von neuen Herausforderungen im Straßenverkehr aus. Mögliche Auswirkungen neuer Verkehrsmittel wie beispielsweise E-Scooter, Pedelecs, Hoverboards oder Entwicklungen im Bereich autonomes Fahren können bislang nicht abgeschätzt werden. Auch gebe es diesbezüglich oftmals noch keine Rechtsprechung. Ständig kommen neue juristische, technische und medizinische Fragestellungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regressabteilung zu. Aber genau das macht die Arbeit so interessant und abwechslungsreich.