Vorschussbescheid 2017
Die Mitgliedsbetriebe der BG ETEM erhalten im Januar dieses Jahres den Vorschussbescheid auf den Beitrag für 2017. Dieser geht an Betriebe, deren Bruttobeitrag zuzüglich der Lastenverteilung nach Entgelten und Neurenten im Vorjahr 1.000 Euro und mehr betragen hat. Unberücksichtigt bleiben die Beitragsnachlässe aus dem Vorjahr – ebenso wie Gutschriften, Säumniszuschläge oder Zinsen, die auf dem Vorjahresbescheid aufgeführt waren. Auch freiwillig versicherte Personen erhalten einen Vorschussbescheid unter ihrer Versicherungsnummer, sofern bei ihnen die Beitragssumme des Vorjahres 1.000 Euro erreicht oder überstiegen hat.
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Vorschussbescheid 2017
Die Mitgliedsbetriebe der BG ETEM erhalten im Januar dieses Jahres den Vorschussbescheid auf den Beitrag für 2017. Dieser geht an Betriebe, deren Bruttobeitrag zuzüglich der Lastenverteilung nach Entgelten und Neurenten im Vorjahr 1.000 Euro und mehr betragen hat. Unberücksichtigt bleiben die Beitragsnachlässe aus dem Vorjahr – ebenso wie Gutschriften, Säumniszuschläge oder Zinsen, die auf dem Vorjahresbescheid aufgeführt waren. Auch freiwillig versicherte Personen erhalten einen Vorschussbescheid unter ihrer Versicherungsnummer, sofern bei ihnen die Beitragssumme des Vorjahres 1.000 Euro erreicht oder überstiegen hat.
Die Betriebe zahlen zwei Vorschüsse jeweils in Höhe eines Drittels des Vorjahresbeitrags zum 15. Februar und zum 15. Mai 2018. Stellen Sie mit einem Eintrag im Kalender die Einhaltung der Zahlungsfrist sicher. Bereits gezahlte Vorschüsse werden automatisch ab-gezogen und mit dem tatsächlichen Beitrag für das Jahr 2017 verrechnet. Die Restzahlung wird mit dem Beitragsbescheid im Juli bekanntgegeben und am 15. August 2018 fällig. Entsteht ein Guthaben, wird dieses erstattet. Von Betrieben mit einem Beitrag unter 1.000 Euro werden grundsätzlich keine Vorschüsse angefordert. Diese bezahlen den Beitrag wie bis-her in einer Summe am 15. August.